<blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Kalle66</i>
(==>)Jens
Im Falle einer Anzeige (siehe auch Antragsdelikt) sollte man Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft begehren, so erfährt man die Ladungsadresse des Kontoinhabers (falls nicht bekannt). Ohne eigenen Anwalt heißt das, dass man vor Ort hingehen muss (die verschicken keine Akten an Private). Die Polizei darf Dir über den Sachstand keine Auskunft geben, die gibt den Fall an die Staatsanwaltschaft ab und die stellt den Fall nach Personenermittlung meist wegen Geringfügigkeit ein (aus dem Nichtliefern kann man schließlich nicht gleich auf Betrug schließen, könnte ja auch sein, dass das Paket unterging, der betroffene umgezogen/ausgezogen ist bei der Freunding etc. und die seine Briefe wegschmeisst).
Mit den Personalien kann man dann Zivilklage gegen den Kontoinhaber führen auf Lieferung bzw. Schadenersatz. Lohnt sich aber nur, wenn es auch was zu holen gibt und ohne anwaltliche Hilfe macht man vermutlich zu viel falsch dabei. Voraussetzung ist vorab die Mahnung und In-Verzug-Setzung des anderen.
<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">
Hallo,
danke für die Hintergrundinformationen!
Ich hätte zumindest erwartet, daß man da erfährt, wenn der Fall eingestellt wird bzw. es zu einer Anklage kommt. Bei der Überlastung unserer Polizei hier in Bremen bin ich von ausgegangen, daß der Fall einfach irgendwann in der Ablage P verschwunden ist ... Ein Anwalt hätte sich da sicherlich nicht gelohnt. Kann dem <zensiert> nur eine schöne qualvolle Krankheit wünschen ... Mit der Google-Bilder Suche muß ich mich auch mal beschäftigen, hab ich bisher nicht genutzt.
Grüße,
Jens