• Hallo zusammen,


    ich lese fast ausschließlich Zeitungen, Zeitschriften, Romane und Novellen , die im 19. Jahrhundert veröffentlicht wurden. Da die meisten Artikel in Fraktur gedruckt sind und die Originale als Scans vorliegen, transkribiere ich diese Werke in unsere Schrift (Antiqua) unter Beibehaltung der Original-Rechtschreibung, Grammatik, Satzaufbau, Interpunktion etc.. Hieraus gestalte ich dann zum Beispiel lesbare PDF-Files.


    Beim Recherchieren im Internet stoße ich auch auf astronomische Artikel, die natürlich wegen ihres Inhaltes an Gleichungen, Tabellen, Zeichnungen schwerer zu transkribieren sind. Ich habe mich jetzt erstmalig an ein Werk von Mädler aus dem Jahr 1860 herangewagt: Zur Kometenkunde. Hierzu liegt jetzt ein PDF-File vor (365 kB). Das Werk ist gemeinfrei und ich würde es gerne hier im Forum zur Verfügung stellen. Daher meine Frage: Kann ich ein PDF-File als Datei-Anhang angeben, hochladen und ihn damit allen Lesern/Leserinnen zum Lesen bzw. zum Download zur Verfügung stellen?


    CS


    Andreas

    OTA: Meade Schmidt-Cassegrain 8", Zeiss Cassegrain 150/900/2250, Zeiss AS 80/1200, Zeiss AS 63/840 Bj. 1961, Zeiss AS 63/840 BJ 1965, Zeiss C 63/840

    Montierung: Skywatcher EQ6-R Pro; 2x Zeiss IB;  Zeiss T; Zeiss Polkopf mit Azimutklemme

    Kameras: Nikon D5500, ASI Zwo 178 MC color

    Gartenkuppel

  • Danke Seraphin, dann werde ich es gleich mal im entsprechenden Forum ausprobieren


    CS Andreas

    OTA: Meade Schmidt-Cassegrain 8", Zeiss Cassegrain 150/900/2250, Zeiss AS 80/1200, Zeiss AS 63/840 Bj. 1961, Zeiss AS 63/840 BJ 1965, Zeiss C 63/840

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    Gartenkuppel

  • steht jetzt im Geschichtsforum, aber das Öffnen der PDF-Datei scheitert, von der Titelseite werden nur die obersten 2 cm angezeigt, dann ist Schluss. Was habe ich falsch gemacht?

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  • also, klicke ich den Dateianhang an, erscheinen nur die ersten 2 cm der Titelseite. Aber bei dieser Ansicht funktioniert der Download, jepp, es klappt, nur das direkte Öffnen aus dem Post heraus klappt nicht

    OTA: Meade Schmidt-Cassegrain 8", Zeiss Cassegrain 150/900/2250, Zeiss AS 80/1200, Zeiss AS 63/840 Bj. 1961, Zeiss AS 63/840 BJ 1965, Zeiss C 63/840

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  • Ich hänge mal diesen Link mit hier rein bevor andere auf eine vergleichbare Idee kommen:


    Gemeinfreie Werke – Werke ohne Urheberrechtsschutz
    Gemeinfreie Werke genießen keinen Urheberrechtsschutz (mehr) und dürfen frei verwendet werden. Wann sind Werke jedoch gemeinfrei?
    www.rechtambild.de


    Wichtig ist hier zb. Das es heißt "70 Jahre nach dem TOD des Verfassers" erlischt der Urheberschutz.


    Grade Zeitschriften zb. Sind urheberrechtlich geschützt, mein Vater hat zb. Alle TruckModell Zeitschriften eingescannt. Diese dürfen aber nicht veröffentlicht werden. Also reiner Privatgebrauch.

  • Man muss ja nicht immer alles gleich anders nutzen, nur weil ein Schlagwort im Titel des Thread vorkommt.


    Und ob der Link und die angebotenen PDF so ganz legal sind bezweifle ich stark. Deswegen wohl auch der Hinweis von TecMar . Lem und S.Hawking sind noch keine 70 Jahre tot. ;)


    Aber egal, muss jeder selber wissen womit er sich in die Bredouille bringt.

    Gruß und schönen Sonntag noch
    Thomas

  • So ganz verstehe ich jetzt die Diskussion hier jetzt nicht.


    Also, ich transkribiere die Werke von der alten Fraktur-Schrift in die heutige Antiqua-Schrift. Da die Autoren länger als 70 Jahr tot sind, und bei Übersetzungen auch noch die Übersetzer länger als 70 Jahre tot sind, und die Veröffentlichung, auf die ich zurückgreife (in der Regel transkribiere ich nur Erstausgaben) auch schon sehr lange zurückliegen (größtenteils 19. Jahrhundert), habe ich natürlich keine Urheberrechte, und ich verstoße nicht gegen Urheberrechte. Es handelt sich also um gemeinfreie Werke. Aber ich habe Verwertungsrechte:


    Wenn ein gemeinfreies Werk - hier also meine transkribierten Werke - erstmals veröffentlicht wird - ich bin derjenige, der sie zum ersten Mal transkribiert -, dann erlangt man gem. § 71 Abs. 1 UrhG das ausschließliche Verwertungsrecht daran und erhält damit inhaltlich die gleiche vermögensrechtliche Stellung wie der Urheber. Diese Schutzfrist beginnt mit erstmaliger Veröffentlichung und endet mit Ablauf von 25 Jahren, § 71 Abs. 3 UrhG. So steht es ja auch in dem Link, den TecMar zur Verfügung stellte.


    Das gilt also für meine Werke. Ich stelle sie hier nun kostenlos zur Verfügung. Aber: die Verwertungsrechte liegen bei mir. Um es mal so zu sagen: ein anderer Verlag darf nicht mein Werk verwenden, obwohl der normale Urheberrechtsschutz abgelaufen ist.


    Würde ich Werke von Lem oder Smith veröffentlichen, würde ich mich schon genauer erkundigen, ob ich gegen Urheberrechte verstoße, denn die Autoren sind ja noch keine 70 Jahre tot, Und hier müsste man ja auch wohl zu den Übersetzern Erkundigungen einziehen. Ich teile da die Meinungen einiger hier, die schreiben, das sei mit Vorsicht zu behandeln.


    Zu jedem Buch gehört ein Impressum. Mit meinen Verwertungsrecht muss ich dort nicht hineinschreiben "Gemeinfreies Werk", sondern das Wort "Transkription" reicht aus. Natürlich muss ich auch alle gesetzlich vorgeschriebenen weiteren Informationen für das Impressum eines Buches angeben.


    Aber wie gesagt, so ganz verstehe ich es nicht, warum hier nach 10 Monaten plötzlich eine Diskussion losbricht. Mir ging es hier ausschließlich um die Technik des Hochladens von PDF - Dateien.


    Im Internet gibt es unzählige Beispiele von neu veröffentlichten Büchern ohne Impressum, die meiner Meinung nach eindeutig gegen das Urheberrecht verstoßen. Meine Werke verstoßene eindeutig nicht gegen das Urheberrecht, und ich habe Verwertungsrechte.


    CS


    Andreas

    OTA: Meade Schmidt-Cassegrain 8", Zeiss Cassegrain 150/900/2250, Zeiss AS 80/1200, Zeiss AS 63/840 Bj. 1961, Zeiss AS 63/840 BJ 1965, Zeiss C 63/840

    Montierung: Skywatcher EQ6-R Pro; 2x Zeiss IB;  Zeiss T; Zeiss Polkopf mit Azimutklemme

    Kameras: Nikon D5500, ASI Zwo 178 MC color

    Gartenkuppel

  • Moin Andreas,


    also aus meiner Sicht ist das was Du machst, völlig in Ordnung. Ich denke auch das Du da nicht betroffen bist und wenn es hier falsch verstanden wurde Sorry. Es ging nie gegen Dich und Dein Werk.


    Meine Bemerkung (die hier die Diskussion losgetreten hat) bezog sich auf den Post von "Play", denn den Link und die dort bereitgestellten PDF Dateien halte ich für fragwürdig im Sinne des Urheberrechts. Auch wenn da steht, das die Uploader sicher das Recht haben, das dort hochzuladen, glaube ich in den wenigsten Fällen daran.


    Weiter so in Sachen Transkription !


    Gruß Thomas

  • Man kann ja vorher prüfen, ob die PDF dem Urheberrecht unterliegt.

    Wo ist das Problem.

    Jeder ist für sein Tun verantwortlich.

    Die Problematik liegt auch eher beim Anbieter der PDFs.

    Dieser sollte das vorher mit dem Rechteinhaber klären.


    Wenn ich einen Link mit einer Ampelkreuzung poste, bedeutet es, daß sich trotzdem Jeder an die STvO halten muß, der diese Kreuzung überfährt.


    Gruß Play

  • Die Problematik liegt auch eher beim Anbieter der PDFs.

    Dieser sollte das vorher mit dem Rechteinhaber klären.

    Das sehe ich etwas anders, denn durch die Nutzung einer Plattform auf der Medien mit Urheberrechtsverstößen angeboten werden machst Du dich selber strafbar. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass alle Anbieter auf der Plattform das vorher mit den Rechteinhabern geklärt haben. Ebenso alle die das verbreiten und dagegen nicht vorgehen. Oder meinst Du die großen Medienkonzerne gehen nur aus Spaß gegen die Verbreitung ihrer Werke auf allen möglichen Plattformen und deren Nutzer vor. Aber das Ganze hier zu diskutieren ist nicht Sinn und Zweck dieses Forums. Also behalten wir jeder unseren Standpunkt und gut ist.


    Vielleicht prüfen die Moderatoren mal, in wie weit der hier von Dir angebotene Link hier im Forum zulässig ist.


    Gruß Thomas

  • Also folgendes steht doch auf der Website..


    "

    Dieser Inhalt wurde von unseren Nutzern hochgeladen und wir gehen davon aus, dass sie in gutem Glauben die Erlaubnis haben, dieses Buch zu teilen. Wenn Sie das Urheberrecht an diesem Buch besitzen und es sich zu Unrecht auf unserer Website befindet, bieten wir ein einfaches DMCA-Verfahren an, um Ihre Inhalte von unserer Website zu entfernen. Beginnen Sie, indem Sie auf die Schaltfläche unten klicken!"



    Ich denke damit sollte alles gesagt sein.. scheint so zu sein das der Betreiber da eher auf gutgläubigkeit setzt.. denke mal weil das ganze aus einem nicht EU Land kommt gibt's da eher andere Gesetze. Vermute es zumindest mal...

  • denn durch die Nutzung einer Plattform auf der Medien mit Urheberrechtsverstößen angeboten werden machst Du dich selber strafbar.

    Das ist schlichtweg falsch. Gilt im übrigen auch für Torrent, ....


    Beispiel:

    Ein Mafiosi verschickt über DHL Drogen.

    Nach deiner Auffassung macht sich dann Jeder, der DHL nutzt, strafbar?

    Sorry. Deine Argumentation ist unlogisch und fehlerhaft.


    Gruß Play

  • Beispiel:

    Ein Mafiosi verschickt über DHL Drogen.

    Nach deiner Auffassung macht sich dann Jeder, der DHL nutzt, strafbar?

    Sorry. Deine Argumentation ist unlogisch und fehlerhaft.


    Gruß Play

    Nicht alles was hinkt ist auch ein Vergleich.


    Es geht hier darum, daß "jemand" ;) die Adresse des Mafiosi veröffentlicht mit dem Hinweis, daß man dort Drogen bestellen kann.

    Mit DHL (oder Ampeln) hat das nix zu tun.



    Aber lassen wir das. Bin raus.

    CS,

    Bernhard

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