Recht auf Privatkopien - PDF Dokumente

  • Moin zusammen,


    nach dem SundW Verpackungspost und der Tatsache, dass meine SundW mal wieder auf sich warten lässt, überlege ich nun eventuell Astronomie - Das Magazin zu abonnieren. Leider kenne ich das Heft noch nicht so gut, aber die Themenübersicht des aktuellen Heftes klingt durchaus interessant. Es gibt auch ein Probeabo, dass aber leider nur wenige Cent günstiger ist als das normale Abo oder der Einzelkauf. Also nicht wirklich ein Angebot um neue Abonnenten zu ködern.


    Da stellte sich mir dann gerade die Frage, kann man die PDF Dokumente, die man in einem Abo erhält (ich bekomme z.B. jede Ausgabe von SundW auch als PDF) einfach an Freunde und Bekannte weitergeben? Sicher wird das hin und wieder gemacht, aber ist das legal, wie zum Bespiel das Kopieren eines Films, wenn kein spezieller Kopierschutz ausgehebelt werden muss? Dann wären bis zu sieben Kopien erlaubt. Das Heft kann ich ja auch weitergeben. Es entzieht sich dann natürlich meiner Kontrolle, was mit dem weitergegeben PDF passiert, aber da muss man Vertrauen haben und letztlich ist es bei anderen Medien ja nicht anders.


    Hintergrund der Frage wäre dann nämlich auch, ob jemand der "Astronomie - Das Magazin" bezieht, mir als "Freund aus dem Astrotreff" ein PDF Exemplar (das gibt es wohl auch, sofern vorhanden) zur Verfügung stellen dürfte und könnte, damit ich einfach das Heft mal kennenlernen kann, müsste auch keine aktuelle Ausgabe sein, es geht mir um redaktionellen Stil und Gehalt.


    Gruß Thomas

  • Hallo Thomas,


    ganz allgemein darfst du gemäß Urheberrechtsgesetz weder das gesamte Heft noch einzelne Teile daraus an Dritte weitergeben (nicht als pdf, Grafikdatei oder Kopie). Auf der Website von spektrum.de findest du dazu auch die Antwort:


    Darf ich digitale Inhalte von Spektrum der Wissenschaft an Dritte weitergeben?

    Nein. Die Dateien sind nur für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt. Sie dürfen diese nicht an Dritte weitergeben oder selbst veröffentlichen, es sei denn, es liegt eine vorherige schriftliche Genehmigung des Verlages Spektrum der Wissenschaft vor.

    (Quelle: https://shop.spektrum.de/Haeuf…37bZwzlNuinkaAu0OEALw_wcB)


    Du darfst aber Magazine, die du selbst erworben hast, verkaufen oder weiterverschenken (= Erschöpfungsgrundsatz).


    Ich selbst habe beide Magazine im Abo. Die Themen überschneiden sich eigentlich nie und beide Magazine sind m. M. nach top recherchiert. Bei Astronomie mag ich insbesondere die Empfehlungen für die Deep Sky Touren. SuW ist wissenschaftlicher und Astronomie praxis-orientierter. Ich freue mich jedes Mal darauf, wenn die Magazine bei mir ankommen und lese sie von vorne bis hinten durch. :)


    Vielleicht hilft dir das bei der Entscheidungsfindung.


    LG Christian

  • Moin Christian,


    Den Verlagshinweis habe ich eigentlich gesucht, aber nicht gefunden. Danke dafür, damit ist das eigentlich klar. Wobei die Aussage:

    Die Dateien sind nur für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt. Sie dürfen diese nicht an Dritte weitergeben

    ... stellt eigentlich eine Einschränkung des Rechts auf Privatkopien dar, insbesondere, da mir in dem Satz ja der persönliche Gebrauch zugesichert wird, zu dem auch die Privatkopie gehört. Das dürfte rechtlich unzulässig sein, da es bestehende Gesetze aushebeln will. Klären könne das sicher nur Juristen. Insofern warte ich da mal ab, bis ich wieder mal einen Juramenschen treffe, der mir das erklären kann. Wenn die Dokumente einen Kopierschutz hätten, wäre de Sache anders, haben sie aber nicht, ist auch zu aufwendig.


    Deine Einschätzung zu den Heften hilft auch. Ich hatte auch den Eindruck, dass Astronomie mehr in Richtung Praxis geht.


    Danke Thomas

  • Hi Thomas,

    […]

    stellt eigentlich eine Einschränkung des Rechts auf Privatkopien dar, insbesondere, da mir in dem Satz ja der persönliche Gebrauch zugesichert wird, zu dem auch die Privatkopie gehört. Das dürfte rechtlich unzulässig sein, da es bestehende Gesetze aushebeln will. Klären könne das sicher nur Juristen. Insofern warte ich da mal ab, bis ich wieder mal einen Juramenschen treffe, der mir das erklären kann. Wenn die Dokumente einen Kopierschutz hätten, wäre de Sache anders, haben sie aber nicht, ist auch zu aufwendig.

    […]

    was ist da „rechtlich unzulässig“? Die PDF-Datei ersetzt die gedruckte Ausgabe, damit ist sie dieser gleichzusetzen. Beiden Erzeugnisse unterscheiden sich lediglich durch ihr Medium (Papierform oder Digital).


    Sollte logisch sein oder … so einfach macht es einem das Recht aber nicht … :S


    Lese mal §53 UrhG. In Absatz 2 ganz unten steht: „[…] eine ausschließlich analoge Nutzung stattfindet. […] D.h. heißt aktuell, dass Du das PDF ausdrucken darfst zur Weitergabe … schade, die Wälder sterben weiter…


    Wenn Du einen fachkundigen Juristen kennst und befragen kannst, würde mich die Auslösung des Problem ebenso interessieren.


    PS: In der digitalen Welt gibt es keine Kopien. Kopien sich immer absolut identisch und daher ebenfalls Originale. Schöne neue Welt …


    CS & VG

    Stefan

    :star: Deep Sky: Sky-Watcher QUATTRO 150P | TS PHOTOLINE 106/700 f6.6 | ASKAR FRA300 Pro 60mm f/5 | Samyang 135mm F2.0 ED UMC :ringed_planet: Mond, Planeten (,Sonne): Sky-Watcher Skymax Mak-Cas 150/1800 | Sky-Watcher Skymax Mak-Cas 102/1300 :sun_with_face: Sonne: Lunt LS60MT Ha B1200 :camera: Kameras: ZWO ASI533MC Pro, ZWO ASI178MM, ZWO ASI178MC, ZWO ASI585MC, QHY 5III 715C :magnet: Autoguiding: Svbony SV106 | QHY 5III 178c :telescope: Montierung: iOptron CEM26 :high_voltage: Powerbank: FOX HALO 96K Power Pack :globe_showing_Europe_Africa: Webseite: https://www.junger.net/

    Einmal editiert, zuletzt von stefanj9 ()

  • PS: In der digitalen Welt gibt es keine Kopien. Kopien sich immer absolut identisch und daher ebenfalls Originale. Schöne neue Welt …

    Hi Stefan,


    das ist so nicht mehr ganz richtig, denn es gibt ja nun die NFT's https://de.wikipedia.org/wiki/Non-Fungible_Token


    Damit lässt sich eine eindeutige Datei erstellen und jede Kopie davon müsste auch entsprechend signiert oder was auch immer werden. Die PDF's der Verlage sind keine NFT speziell für mich, also auch nicht speziell gesichert. Ich habe z.B. ein Phyton Buch als PDF erhalten, nachdem ich es gekauft habe. Das musste ich Downloaden, dabei wurde das PDF für mich personalisiert. Da steht in den Eigenschaften und auf jeder Seite überall mein Name. Gebe ich es also weiter, begehe ich bestimmt einen Urheberechtsverstoß.


    Das mit den NFT ist "die schöne neue Welt", weil jetzt kann jeder seien Kritzeleien aus der Schule als NFT auf den Markt werfen und die Leite kaufen das wie verrückt für Unsummen, weil es sind ja Originale. Schau Dir mal an, was es da alles Tolles gibt: https://nftlaunchpad.com/


    Ich glaube, da tun sich noch ganz neue Rechtsabgründe für Anwälte und die Abmahnmafia auf.


    Wenn Du einen fachkundigen Juristen kennst und befragen kannst, würde mich die Auslösung des Problem ebenso interessieren.


    Man könnte ja sogar die Auskunftsfunktion seiner Rechtschutzversicherung nutzen, oder? Aber irgendwann treffe ich mal einen von den Kumpels, ich werde dann versuchen mein Wissen hier zu teilen.


    Gruß Thomas

  • Rechts auf Privatkopien

    Privatkopien kannst du immer machen, z. B. zur Sicherung, zum Lesen abseits vom Monitor etc. Rechtlich ist es jedenfalls nicht zulässig urheberrechtlich geschützte Inhalte an Dritte weiterzugeben, soweit dieses Recht nicht explizit eingeräumt wird.


    Wenn du Kopien an Freunde weiter gibst und niemand davon weiß, na dann .... wo kein Kläger, da kein Richter.


    Aber natürlich wollen die Verlage (zu Recht) etwas verdienen.


    LG Christian

  • Das sogenannte Recht auf Privatkopie geht auf ein Urteil des BGH von 1978 zurück. Ich habe Zweifel, ob es heute in der Form noch mal gefällt würde.


    BGH vom 14.04.1978, Az.: I ZR 111/76 - Leitsatz:

    Die gem. § 54 Abs. 1 Nr. 4 a UrhG (alte Fassung 1978) gestattete vergütungsfreie Herstellung "einzelner" Vervielfältigungsstücke von urheberrechtlich geschützten kleinen Teilen eines erschienen Werkes oder von einzelnen Aufsätzen aus Zeitungen oder Zeitschriften zum eigenen Gebrauch darf jedenfalls die Zahl von 7 Exemplaren nicht überschreiten. Das gilt auch dann, wenn die Vervielfältigungsstücke zu Unterrichtszwecken im Schulbereich dienen sollen.


    Trenne das vom Recht gem. § 53 UrhG - Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch. Hier geht es gerade nicht um die Weitergabe/Verbreitung einer Kopie.


    Und unterscheide das vom Recht auf vorübergehender Kopie gem. § 44a UrhG, um ein Werk überhaupt nutzen zu können, wo der Kopie aber keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zukommt. Z.B. technisch notwendige Kopie einer MP3-Datei im flüchtigen Arbeitsspeicher des Players. Die Musik wird heutzutage oft nur gestreamt.

  • Okay, vielleicht bringt das Licht ins Dunkel.


    Merkblatt zur VG WORT für Urheber und Verlage


    Seite 8 Punkt 5. unten.

    :star: Deep Sky: Sky-Watcher QUATTRO 150P | TS PHOTOLINE 106/700 f6.6 | ASKAR FRA300 Pro 60mm f/5 | Samyang 135mm F2.0 ED UMC :ringed_planet: Mond, Planeten (,Sonne): Sky-Watcher Skymax Mak-Cas 150/1800 | Sky-Watcher Skymax Mak-Cas 102/1300 :sun_with_face: Sonne: Lunt LS60MT Ha B1200 :camera: Kameras: ZWO ASI533MC Pro, ZWO ASI178MM, ZWO ASI178MC, ZWO ASI585MC, QHY 5III 715C :magnet: Autoguiding: Svbony SV106 | QHY 5III 178c :telescope: Montierung: iOptron CEM26 :high_voltage: Powerbank: FOX HALO 96K Power Pack :globe_showing_Europe_Africa: Webseite: https://www.junger.net/

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!