Hallo Bernd,
Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer sind Warenwert + Transportkosten. Der Zoll hat alles richtig gemacht.
Herzliche Grüße, Holger
das Gesetz ist vom Zoll richtig umgesetzt, fraglich ist ob das Gesetz richtig ist, da ist man mit Beschwerden beim Zoll natürlich an der falschen Adresse.
vielleicht sollte man auch nicht zu allem ja sagen, sonst muß man sich auch nicht wundern wenn die Spesenrechnung des Transporteurs demnächst auch noch verzollt wird
Gruß Frank