Geht tatsächlich: Rollhütte mit bis zu 4 Tonnen Gewicht

  • Hallo ihr Lieben,


    da beim Einsammeln der "historischen" Beiträge die Moderatoren wohl nicht alle Beiträge in den diversen Foren wiederfanden, erlaube ich mir, meinen Beitrag von 2007 hier neu zu verlinken:



    Mit der Lösung kann man kleiner bleiben und (zumindest in NRW) Baugenehmigungsverpflichtungen unterlaufen. Ist in Bayern vom lieben Winni auch mit Metallrahmen nachgebaut worden.


    CS. Hubertus

  • Danke Hubertus,


    Du hattest diesen sehr schönen Beitrag aber auch gut versteckt:


    Nun sollte es besser auffindbar sein :beaming_face_with_smiling_eyes:




    Und wie ist es heute - 14 Jahre später?

    Steht die Hütte noch und arbeiten die jungen Helfer mittlerweile professionell in der Sternwartenbaubranche?


    lg matss

  • Wie soll man auch darauf kommen, dass sich hinter einem Thema mit Betreff "Pünktlich zum 50ten Jahrestag des „SPUTNIK“-Starts" eine Rolldachhütte (nachträglich korrigiert) verbirgt? Daher ja auch meine gebetsmühlenartig vorgetragene Bitte, in einem großen öffentlichen Forum klingende Betreffs zu formulieren.


    Ich habe mir erlaubt, den Betreff zu erweitern und ins Sternwarten/ Schutzbauten Forum zu verschieben.

  • Nehmt Euch diesen Hinweis von Stathis bitte zu Herzen, liebe Leute!

  • Ja, Danke ihr Lieben,


    den Beitrag hatte ich so vor 14 Jahren schon geschrieben. Der Jüngere der beiden Jungs hat Schreiner gelernt. Damit könnte er den Herren Mohlitz oder Martini nacheifern. Die Hütte lebt noch, es kommt bald ein noch längerer Lulatsch-Refri hinein und...

    ich betone nochmals, dass es keine Rolldachhütte, sondern eben eine komplette ROLLHÜTTE ist.

  • Und die ist genehmigungsfrei in NRW? Hier in NDS, wenn ich das richtig verstanden habe, nur 20 m³ und bei einer Rolldachhütte zählt der "überrollte" Bereich dazu. Alles andere dürfte ausgeschlossen sein. Nichtpriviligierte Bauvorhaben. Ich hab´ja eine große Fläche im Außenbereich, aber wenig Hoffnung...

  • Hallo Wattwurm,


    es gilt hier, dass Landwirte auf ihrer Weide/Acker Geräteschuppen von 3,5mx3,5mx3,5m (also fast 43Kubikmeter) genehmigungsfrei aufstellen dürfen und diese Maße gelten für den umbauten Raum. Um im Winter nicht unnütz viel Schnee räumen zu müssen, habe ich mich auf 2m umbaute Breite begrenzt; die Hütte ist außen 2,2m breit. In der Länge und auch fast in der Höhe habe ich die 3,5m voll ausgenutzt.


    CS.


    Hubertus

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