AOV Astrotec / Kommunikation / Erfahrungen

  • Hallo zusammen,

    ich habe die Frage schon im Nachbarforum gestellt. Ich bin eigentlich recht geduldig bin und möchte nicht unbedingt rechtlich gegen einen Shop vorgehen möchte. Daher hier noch mal der Versuch, mögliche Begründungen zu bekommen, wenn es der Shop schon nicht schafft.


    Hintergrund:

    Ich habe seit einiger Zeit (März) Okulare dort bestellt, bereits per Vorkasse bezahlt. Ging technisch auf der Seite nicht anders (möglicherweise sehr bewusst so gemacht) und hatte dort in der Vergangenheit auch schon mal was bestellt.
    Die angegeben Lieferzeit wurden inzwischen lange überschritten. Okulare einer Bestellung wurden in Teilen geliefert, von der anderen Bestellung ist bisher nichts zu hören.

    Dass es Probleme mit den Warenlieferungen aus China gibt, ist mir vollkommen bewusst. Da die Okulare dort (absehbar) verfügbar sein sollten, habe ich auch nur dort bestellt.

    Mir geht es um die fehlende Kommunikation. Telefonisch erreicht man dort nur eine automatische Ansage seit Monaten, dass man technisch bedingt keine Telefonate annehmen kann. Auf Mails wird nicht reagiert, das war schon in der Vergangenheit zäh, aber etwas Kommunikation sollte schon möglich sein.


    Inzwischen habe noch mal ein Widerruf per Einschreiben mit Rückschein an die Firma geschickt, mein Brief ist dort vor anderthalb Wochen angekommen, Rückschein habe ich mit der Unterschrift von Walter Auer erhalten, mit diesem hatte ich schon in der Vergangenheit Kontakt. Leider noch immer keine Reaktion.

    Hat jemand Erfahrungen mit dem Geschäft?

    Vielen Dank
    Jan

  • Hallo Jan,


    bei dem von dir genannten shop habe ich bislang noch nichts bestellt. Aber rechtlich gilt: wenn nichts anderes vereinbart wurde, muss dir der Unternehmer die bestellten Produkte spätestens innerhalb von 30 Tagen nach dem Vertragsabschluss liefern. Wenn das nicht erfolgt, kannst du unter Setzung einer Nachfrist vom Kaufvertrag zurücktreten.


    Das würde ich dem Shop auch so schreiben und gleich erwähnen, dass du ansonst rechtliche Schritte unternehmen wirst.


    LG Christian

  • Hallo Christian,


    vielen Dank für die Rückmeldung.

    Solange die Artikel noch nicht geliefert wurden, müsste eigentlich auch noch die Widerrufsfrist gelten. Scheint den Händler jedoch nicht zu interessieren.


    Na ja, ich dachte, vielleicht hat jemand ähnliche Probleme.


    Viele Grüße

    Jan

  • Solange die Artikel noch nicht geliefert wurden, müsste eigentlich auch noch die Widerrufsfrist gelten.

    Hallo Jan,


    ganz so einfach ist die Sache nicht. Wenn du online bestellt hast, dann ist durch eine beidseitige (durch dich und den Händler) Willenserklärung eine Vertragsabschluss zustande gekommen. Du hast ein Angebot zum Kauf gemacht und der Händler hat es angenommen. Der Händler muss die Bestellung des Verbrauchers spätestens 30 Tage nach dem auf die Übermittlung der Bestellung durch den Konsumenten folgenden Tag ausführen. Wenn der Händler das nicht erfüllt und keine Gründe oder andere Fristen für die Verzögerung angibt, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.


    Ansonst hast du bei online Bestellungen das Recht, die Ware nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu retournieren und der Händler muss dir den Kaufpreis rückerstatten. Ausnahme: wenn die Ware nach Kundenwünschen angefertigt worden ist.


    LG Christian

  • Der Versender scheint nicht viel darauf zu geben, was das Recht dazu vorschreibt.

    Ich habe noch mal in der Zwischenzeit recherchiert, man will ja nicht sofort einen Anwalt einschalten, auch wenn das scheinbar die einzige Lösung ist, hier weiter zu kommen.


    Und, ich bin in guter Gesellschaft, es geht vielen Kunden wie mich.


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    Was ich frech finde, dass Artikel, auf die ich seit Monaten warte, mit einer Lieferzeit von wenigen Tagen angeboten werden.


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    Da Herr Walter Auer zwar den Rückschein des Einschreibens quittiert, sich aber noch immer niemand gemeldet hat, gebe ich es jetzt in anwaltliche Hände. Schade, dass das scheinbar nicht anders geht.

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