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  • Vllt verstehe ich das falsch, aber so kann das ja nicht ganz stimmen?


    Nehmen wir ein Beispiel - ich behaupte eine Person besitzt ein EQ5 Stativ obwohl sie ein EQ6 Stativ besitzt. Dagegen würde man ja wohl nicht rechtlich vorgehen können?

    Hallo Aegir,


    bei Ehrdelikten (z. B. §186 StGB) ist folgender Zusatz beim Tatbestand immer wichtig: "Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist (...) wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist".


    Und dann stellt sich noch die Frage, ob du das wider besseren Wissens behauptest. Und falls ja, warum würdest du das dann überhaupt tun? ;)


    Wenn ein Sachverhalt keinem Tatbestand entspricht, gibt es keine Rechtsfolge.


    Liebe Grüße, Christian

  • Du meinst so :popcorn: :thumbs_down:, oder :?: ;)

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