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  • Zur Impressumpflicht (Anbieterkennzeichnung) verweise ich auf die Hinweise des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbrauchschutz.


    Reine private Webseiten etc. brauchen kein Impressum nach dem Telemediengesetz. Die Pflicht zum Impressum greift, wenn man geschäftsmäßig unterwegs ist. Der Begriff ist weiter gefasst als gewerblich oder kommerziell. Darunter fallen z.B. auch Personenvereinigungen wie Vereine oder Bürgerinitiativen.


    Allerdings ergibt sich eine Art Impressumpflicht schon aus § 18 MStV (Medienstaatsvertrag früher Rundfunktstaatsvertrag):

    Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

    1. Name und Anschrift ...


    "ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken" kann man dahingehend verstehen, dass der Zugang zum Inhalt der Webseite nur dieser Personengruppe möglich ist (z.B. mit Login/Passwort-Schutz).


    Die notwendigen Angaben nach dem MStV verlangen z.B. keine Email-Adresse.

    Just my two cents:

    Wer zum Teufel liest den MStV, wenn es um die Pflicht zur Angabe von Name und Anschrift öffentlich zugänglicher Privatwebseiten geht?
    Kapiert keine Sau, wenn man gleich zwei Gesetze lesen muss ... wenn es um die Frage geht, ob man auch ne Email-Adresse angeben muss.
    Noch nicht mal das oben genannte Bundesministerium kapiert das, sonst würden die auf die Besonderheiten des MStV hinweisen.

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