Astroausrüstung und schweizer Zoll

  • Hallo zusammen,


    ich habe in einem Astroforum oder anderswo mal gelesen, dass es sich bei Reisen in oder Transit durch die Schweiz empfiehlt, seine astronomische Ausrüstung am Zoll zu deklarieren, um den Verdacht zu vermeiden, dass die Waren oder Teile davon in der Schweiz verkauft werden oder gekauft wurden.


    Leider finde ich die Diskussion nicht mehr, auch Google ist nicht wirklich hilfreich in Sachen Astroausrüstung.


    Ich habe schon mehrmals meine astronomische Ausrüstung durch die Schweiz kutschiert, ohne dass ich an eine Deklaration gedacht habe. Fotoausrüstung oder Laptop etc. deklariert man schließlich auch nicht.


    Wie macht Ihr das bei Reisen in oder durch die Schweiz?
    Hattet Ihr deswegen schon einmal Probleme mit dem Zoll in DE, AT oder CH?


    Was habt Ihr für Erfahrungen?


    Gruß Robert

  • Hallo Robert


    Bei mir ist es umgekehrt, als Liechtensteiner gehöre ich dem Schweizer Zoll Raum an und wenn ich nach DE oder AT mit meiner Astroausrüstung reise, so muss ich dann irgendwann wieder in den CH-Zoll Raum zurückreisen.
    Ich habe eine Kopie der Rechnung von allen relevanten bzw. teuren Teilen gemacht und im Okularkoffer, der immer mit geht, deponiert.So kann ich zumindest nachweisen, dass ich alles rechtmässig eingeführt habe.
    Bisher hat mich noch niemand kontrolliert, heisst als ich hatte noch keine Probleme. Wenn man alles aber richtig machen will, schau Mal hier:http://www.teleskoptreffen.ch/zoll.de.php
    Ist aber echt der Zoll-Horror.


    Gruss Paul

  • Hi Robert,
    in der Regel fragt da niemand danach. Aber es schadet nicht, wenn man ein Foto dabei hat, das die Ausrüstung im heimischen Garten/Garage oder beim Einpacken im Auto zeigt. Damit kann man den Grenzschützern "glaubhaft" machen, dass man die Waren nicht "einführt". Noch besser sind Kaufbelege z.B. mit dem Smartphone abfotografiert.


    Denn worum geht es:
    Beim Überqueren von Deutschland in die Schweiz macht die Schweiz keine Probleme, du wohnst dort nicht. Die hätten sonst viel zu tun, wenn sie bei jedem Deutschen Urlauber den Verdacht äußerten, er würde seine mitgeführten Sachen (z.B. Skiausrüstung) dauerhaft in die Schweiz verbringen. Wenn aber doch, dann wird an der Grenze eine Inventarliste erstellt (ich lese grad: und ein Pfand/CH-MWST hinterlegt), die man beim Verlassen des Landes bei den "Schweizern" noch mal vorlegen muss. Als Nachweis, dass man alles auch wieder mit raus nimmt und nichts in die Schweiz "dauerhaft" verbracht (sprich an einen Schweizer verhökert) hat. <font color="yellow">Also allein für die Liste braucht man dann doch die Kaufbelege oder deren Kopien, damit der CH-Zoll das Pfand berechnen kann.</font id="yellow">


    Der deutsche Zoll könnte bei der Rückreise schon kniffliger sein, denn du wohnst hier. Da geht's dann in der Praxis um die Glaubhaftmachung, dass man das Gerödel ursprünglich aus Deutschland mitgebracht hatte. Entweder anhand der Inventarliste (abgestempelt beim Verlassen der Schweiz vom Schweizer Zoll) oder mittels Kaufbelegen (aus Deutschland) oder mit ein paar Fotos vom Einpacken zu Hause.


    Faktisch ist es so, dass die nur dann kritisch werden, wenn die Ware neuwertig aussieht, die Originalverpackung typ. schweizer Kennzeichen enthält (Preisettikett in Franken, Warennummer aus CH, Stromstecker nach CH-Standard etc.). Kurzum: Die sind in diesen Angelegenheiten nicht so blöd, wie manche meinen; für die ist das Alltag. Wenn die eine schweizer Rechnung vorfinden und du die Ware nicht angemeldet hast, geht's um Steuerhinterziehung (Zollvergehen), sobald die typ. Freimengen/Freibeträge überschritten werden. Man darf sich nicht wundern, wenn man zu Zeiten der Basler Uhrenmesse/Schmuckmesse an der Grenze zurück nach Deutschland etwas genauer beäugt wird. Lästig sind auch Stichproben-Prüfungen, wenn z.B. der dt. Zoll Beamten-Nachwuchs trainiert. Das dauert dann schon mal länger ...


    PS: Das Problem mit Astroausrüstung ist, dass die nicht dem typischen Muster "persönliche Gebrauchsgegenstände im Urlaub" entsprechen, wie Handy, Video-/Fotokamera etc. Hilfreich ist deshalb auch ein "etwas", das den Anlass der Reise beschreibt: Webseitenausdruck über CH-Teleskoptreffen, Hotelbuchungsbeleg etc. und ein Foto, welches das Gerödel im nächtlichen Einsatz zeigt.


    Hier ein Link auf den CH-Zoll mit "How-To" perfekt korrekt:
    Ihr Weg durch den Schweizer Zoll



    <font color="yellow">EDIT ... endlich hab ich den Passierschein A38 im schweizer Formulardschungel gefunden [:D]


    Astroequipment fällt unter die persönlichen Gebrauchsgegenstände. Hilfreich ist m.E. ein Foto im Einsatz, um das auch einem sachfremden Zollbeamten erklären zu können. Vorteil: formlose Zollanmeldung mündlich: Ich hab "persönliche Gebrauchsgegenstände dabei, u.a. eine Teleskopausrüstung, weil ich Amateuerastronom bin..."
    Darauf bestehen, dass man dafür keine Anmeldung mit Form. 11.61 braucht. Sonst fängt der Schlamassel nämlich an.


    Nachfolgend die CH-Verwaltungsbestimmung im Auszug:
    </font id="yellow"><blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">
    Anhang 1 ZV des Schweizer Zollgesetz:


    Als persönliche Gebrauchsgegenstände gelten:


    1.
    Kleidung
    2.
    Toilettenartikel
    3.
    Schmuck
    4.
    Bücher
    5.
    Fotoapparate und Filmkameras mit einer angemessenen Anzahl von Bildträgern
    6.
    Tragbare Vorführgeräte für Diapositive und Filme und deren Zubehör sowie eine angemessene Anzahl von Bildträgern
    7.
    Videokameras und tragbare Videoaufnahmegeräte mit einer angemessenen Anzahl von Filmträgern
    8.
    Tragbare Musikinstrumente
    9.
    Tragbare Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräte (einschliesslich Diktiergeräte) mit den dazugehörigen Tonträgern
    10.
    Tragbare Radios
    11.
    Tragbare Fernsehgeräte
    12.
    Tragbare Schreib- und Rechenmaschinen
    13.
    Tragbare Computer mit deren peripheren Einheiten und Zubehör
    14.
    Kinderwagen
    15.
    Rollstühle
    <font color="yellow">16.
    Ferngläser und Fernrohre</font id="yellow">
    17.
    Tragbare medizinische Behandlungsgeräte sowie Einwegzubehör
    18.
    Mobiltelefone, Pager
    19.
    Fahrräder
    20.
    Sportausrüstungen aller Art, wie Bergsteiger- und Fischereiausrüstungen, Bobsleighs, Sportschlitten, Eishockey- und Skiausrüstungen, Curlingsteine, Modellflugzeuge mit Fernsteuerungseinrichtungen, Taucherausrüstungen, motorlose Hängegleiter, Surfbretter, Tennis- und Golfausrüstungen, Paddel- oder Schlauchboote ohne Motor, Kanus, Kajaks (auch gemeinsam von Mannschaften eingeführt)
    21.
    Campingausrüstungen aller Art, wie Zelte, Sonnenschirme, Kochherde, Kühlschränke, Geschirr, Tische, Stühle, Bettzeug, Butangasflaschen
    22.
    Zwei Jagd- oder Sportwaffen bzw. eine Jagd- und eine Sportwaffe mit der dazugehörigen Munition
    23.
    Andere Gegenstände, die offensichtlich persönlicher Natur sind
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote"><blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">
    Sektion Zollveranlagung A.38
    <font color="yellow"><i>Das ist kein Scherz, die Sektion heißt wirklich so [;)]</i></font id="yellow">
    Richtlinie 10-60
    Verfahren der vorübergehenden Verwendung
    ...
    3.10 Private Zwecke
    3.10.1 Geltungsbereich
    (Art. 16 ZG; Art. 63 und Anhang 1 ZV; Anlage B.6. zum Istanbuler Übereinkommen)
    3.10.2 Veranlagung
    3.10.2.1 Vorübergehende Einfuhr
    <font color="yellow">-&gt; formlose Veranlagung:</font id="yellow">
    Persönliche Gebrauchsgegenstände, die eine natürliche Person mit Wohnsitz im Ausland in angemessenem Umfang mitführt und nach dem Aufenthalt wieder auszuführen gedenkt.
    Die persönlichen Gebrauchsgegenstände können auch voraus- oder nachgesandt sein, wobei der zeitliche Zusammenhang mit der Reise zwingend gegeben sein muss.


    Ausnahme:
    Anmeldung mit "Form. 11.61"
    Hohen Abgaben unterliegende Waren oder auf Antrag der anmeldepflichtigen Person.




    <i> Anm.: Form 11.61 ist eine besondere Art der Zollanmeldung in Papierform bei der Zollstelle ....
    </i>


    4.13 Andere Zollanmeldungen in Papierform
    4.13.1 Form. 11.61 und 11.63
    Form. 11.61 «Transitschein bzw. Vormerkschein mit hinterlegtem Betrag»: Vornummerierte Papierformulare in Heft mit Erfassung der Hinterlage in e-gate.
    Die Zollstelle setzt die Wiederausfuhrfrist auf 2 Jahr fest.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">

  • Hallo Kalle,


    danke fürs Raussuchen. Spannend könnte noch folgender Punkt sein:
    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">-&gt; formlose Veranlagung:
    Persönliche Gebrauchsgegenstände, die eine natürliche Person mit Wohnsitz im Ausland <b>in angemessenem Umfang</b> mitführt und nach dem Aufenthalt wieder auszuführen gedenkt.<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Wenn ich zu einem Teleskoptreffen fahre, sehe ich für den durchschnittlichen Zollbeamten wahrscheinlich eher wie ein Fernrohrhändler aus... da haben wir vermutlich verschiedene Vorstellungen, was ein angemessener Umfang ist.


    Aber wie Du schreibst, kritischer ist der deutsche Zoll. Da möchte ich nicht für meine ganze Ausrüstung die Einfuhrumsatzsteuer entrichten müssen.


    Viele Grüße, Holger

    :milky_way: 10" f/5 Newton-Bino :comet: 120mm f/5 Achromaten-Bino :hammer_and_wrench: 8" f/8 Jones-Schiefspiegler-Bino

  • Hallo Paul und Kalle,


    danke für Eure Infos, vor allem von Kalle, der sich echt viel Mühe gemacht hat.


    Paul: Ja, Liechtensteiner und Schweizer haben genau dasselbe Problem. Den von Dir verlinkten Artikel zum Thema hatte ich ursprünglich im Kopf. Das klingt mir aber alles übertrieben kompliziert.


    Kalle: Eine Liste der Geräte und Fotos lasse ich mir noch eingehen als Vorbereitung.
    Aber wie Holger schon sagt, das kann auch mal ausarten, und wenn mann jedes Kleinteil und Okular auflisten und fotografieren muss, dann wird es schon lästig. Man hat kurz vor dem Urlaub ja sonst nix zu tun...
    Rechnungen für die Teile hat man auch nicht immer, da man vieles auch gebraucht kauft.


    Im Juni fahre ich (durch die Schweiz) in die Provence wo es schön dunkel ist und nehme natürlich einiges an Gerödel mit. Also mal sehen, wie ich es dann handhabe.


    Freue mich auf weiteren Input und Erfahrungen zum Thema


    Gruß
    Robert

  • Holger,
    genau deswegen macht es Sinn, das Gerödel im Einsatz abzulichten. Dann sieht man, was da alles zusammen gesteckt wurde. Überzeugen kann man ihn dann hoffentlich, wenn man auf die Anlage 1 ZV Punkt 16 verweist und sagt: Das "Fernrohr" sieht bei mir nun mal so aus wie auf dem Foto. Für "mich" ein Fernrohr, für andere vielleicht eine Video- oder Fotoausrüstung und "angemessen" für den Urlaubszweck: "Astro-Urlaub auf 2000m Höhe, extra dafür hier in den Alpen gebucht."
    Erfahrene Zöllner haben das alles in der einen oder anderen Variante schon mal erlebt. Wichtig ist, dass man höflich bleibt und nicht mit Sachen herum argumentiert, die nicht im Zollgesetz stehen. Wenn man argumentieren muss, dann mit Hinweis auf Paragraf und Textziffer ...


    Robert,
    eine Packliste geht schnell: Einfach die Koffer/Taschen aufgeklappt fotografieren und in Liste eintragen: Koffer mit xy, wie abgebildet ...


    Schätzungspreise:
    Fang ja nicht an, da mit 835,98 Euro oder so: Abrunden auf volle Beträge in Schritten von 5, 10, 50, 100, 500 ... das ist "Schätzung", wenn du es in Vorbereitung für eine Inventar-/Packliste machst. Zubehörteile schätzt man "ohne Wert", weil zum Grundgegenstand z.B. Adapter zu Fotokamera gehörend.
    "Packliste" klingt da im übrigen besser (ohne Wertangaben, die malst du handschriftlich nachträglich auf den Excelausdruck, wenn es soweit sein sollte) ... und die hast du dabei, weil du für den Urlaub nichts vergessen wolltest, nicht weil du "Angst vorm Zoll" hattest. [;)]


    Grundargument muss immer bleiben: Das sind "persönliche Gebrauchsgegenstände" -&gt; formlose Anmeldung mündlich ...

  • Tja, dann muss ich doch mal eine genaue Inventarliste machen, das vereinfacht dann die Aufstellung für den Zoll und man hat mal den Gesamtüberblick.


    Eine solche Liste wollte ich eh schon längst mal angehen. Ich fürchte nur, dass ich leicht geschockt sein werde, was sich in Jahrzehnten alles angesammelt hat
    [:D]

  • Hallo Robert,


    Du wirst geschockt sein, vor allem wenn Du die Ausgaben daneben schreibst. Deshalb ist der Rat von Kalle sehr weise, das zunächst nicht zu machen. Spart auch Diskussionen mit der Ehefrau [:D]


    Viele Grüße, Holger

    :milky_way: 10" f/5 Newton-Bino :comet: 120mm f/5 Achromaten-Bino :hammer_and_wrench: 8" f/8 Jones-Schiefspiegler-Bino

  • Hallo Zusammen,


    nur zur Ergänzung: ich bin vor ca. 25 Jahren auf dem eigenen Fahrrad durch Süddeutschland und Liechtenstein in die Schweiz nach Chur gefahren. Als ich mit der Bahn von dort zurückfahren wollte, traf mich der Schlag: ich musste bei der Gepäckaufgabe mein eigenes Fahrrad verzollen, weil ich es bei der Einreise nicht deklariert hatte, der Zoll hatte uns durchgewunken. Das kostete damals CHF 180.-.


    Seitdem war ich nur noch mit dem Auto da und habe das auch auf demselben Weg wieder mitgenommen.


    Beste Grüße


    Dietmar

  • Hallo Dietmar,


    unschön - aber so kenne ich das aus der damaligen Zeit auch: bei der Einreise durchwinken, bei der Ausreise kontrollieren - das war z.B. bei vergessenem Ausweis deutlich lukrativer (für die Schweiz...) als die Leute an der Grenze gar nicht erst reinzulassen.


    Abgesehen davon habe ich - etwas abweichend von dem, was Kalle oben schreibt - auch schon oft gute Erfahrung damit gemacht, zwar die Vorschriften zu kennen (falls irgendwas ganz daneben ist), aber ansonsten einfach offen an die Sache ranzugehen. In dem Fall hieße das: bei der Einreise anhalten und fragen: ich hab meinen Astrokrempel dabei, muss ich irgendwas beachten. Die Jungs freuen sich doch auch, wenn sich jemand für sie interessiert :)


    Packliste und Foto von der kompletten Ausrüstung zu Hause auf der Terrasse ist natürlich trotzdem eine gute Idee!


    Viele Grüße, Holger

    :milky_way: 10" f/5 Newton-Bino :comet: 120mm f/5 Achromaten-Bino :hammer_and_wrench: 8" f/8 Jones-Schiefspiegler-Bino

  • Hallo Robert


    Als Zollgeschädigter schildere ich dir gern, wie das jeweils bei mir so läuft, allerdings in umgekehrter Richtung CH - D - CH. Beim jährlichen Besuch des ITV gehe ich wie folgt vor:


    - Vollumfängliche Inventarliste aller Teleskope & Zubehör
    - Fotos der jeweiligen Teile
    - Schätzpreise aller Teile (aktueller Zeitwert)


    Mit dieser Liste gehe ich dann zum Zoll und lass mir am Schalter dies bestätigen. Üblicherweise machen die dann einen Stempel drauf "temporäre Ausfuhr" und gut ist. Natürlich muss ich beim CH & beim D Zoll am Schalter vorbei. Bei der Rückreise dann umgekehrtes Spiel. Bis auf eine Ausnahme hat dies so immer ohne Papierkram funktioniert, doch 2017 beim Besuch des ITV hat mir der Deutsche Zoll das Leben so richtig zur Hölle gemacht.


    Und zwar an der Zollstelle Rheinfelden bei Basel. Der geschätzte Zeitwert der mitgebrachten Ausrüstung lag bei etwas über EUR 9'000.-. Nach über 2 Std. endloser Diskussion mit den vier anwesenden Zollbeamten, wie den nun zu verfahren sein und zig mal nachfragen, was ich in D will mit der teuren Ausrüstung, haben die mich als Gewerbetreibender eingestuft. Was natürlich überhaupt nicht stimmte.


    Tja, da ich seit Stunden dah stand uns so langsam die Geduld verlor, hab ich dann gezwungenermassen den ganzen Papierkram ausgefüllt. Damit ich in D einreisen darf musste ich den Betrag der USt (19%) als Sicherheit gleich vor Ort bezahlen (EUR 1'800.-). Total genervt bin ich dann zum ITV gefahren und mir gleich Literweise Bier gegönnt :D


    Auf der Heimreise, selbe Zollstelle in Rheinfelden, nach ca. 30min Wartezeit wurde mir eröffnet, dass die Kasse geschlossen sei und Sie die Abwicklung nicht mehr am selben Tag machen können, resp. nur die Einfuhr, nicht aber die Rückzahlung der Sicherheitsleistung. Schon wieder leicht grün im Gesicht habe ich genervt meine die Heimreise nach Zürich angetreten. Tags darauf dann wieder nach Rheinfelden gefahren. Dort teilte mann mir mit, dass meine Papiere zur Hauptzollstelle nach Basel gesendet wurden und ich dort vorbei gehen müsse. Also bei der Zollstelle in Basel angerufen und dort ein paar Tage später einen Termin vereinbart. Das hat dann auch funktioniert soweit. Der letzte Ärger war dann, als mir in Basel gesagt wurde, ich hätte nicht mehr extra persönlich vorbeikommen müssen, sie würde das Depot so oder so per Überweisung zurückerstatten und nicht bar auszahlen. Arrrrggghhh....


    Paar Tage später war dann die Überweisung erfolgt und meine lange Reise endete, nachdem ich Total sicher 6-7 Std. mit dem Zollamt beschäftigt war [xx(]


    Jedenfalls gehe ich nie wie bei Basel oder Rheinfelden über die Grenze. In Schaffhausen hat's bis jetzt immer gut geklappt, so auch letztes Jahr wieder. Nach 2min wieder aus dem Zoll raus und gut is, so soll's auch sein.


    Leider nützen die ganzen Formulare und Erklärungen im Netz wenig, wenn's in der Praxis dann doch wieder bei jeder Zollstelle anders gehandhabt wird.


    Jedenfalls lass dich nicht entmutigen, ich denke mir ist da der absolute worst case widerfahren in 2017. Üblicherweise geht das einfacher.


    CS
    Remo

  • Hallo Remo,


    genau so eine Situation am Zoll, in die Du geraten bist, will ich vermeiden. Aber selbst wenn man alles deklariert, ist man offenbar vor Pannen nicht sicher.


    In dem Link von Paul wird genau vor so einer Situation gewarnt. Man soll für Grenzformalitäten nie einen kleinen Grenzübergang wählen, man weiß nie, ob die schon Feierabend haben.


    Ich hoffe Du lasst dich durch diese "Erfahrung" nicht von einem erneuten Besuch beim ITV abbringen. Das wäre Schade. Ich möchte dieses Jahr auch hinfahren. Bisher hat es nie geklappt.


    (==&gt;)Dietmar: Die Anekdote mit dem Fahrrad ist wirklich gut. Man muss froh sein, wenn man bei einem Besuch in der Schweiz sein Auto wieder mitnehmen kann und nicht verzollen muss [:D]


    Gruß und Danke für Eure Geschichten
    Robert

  • Hi Remo,
    vielleicht sehen wir uns dann ja wieder auf dem "Platz".


    Das Problem mit der gewerblichen Einstufung kann man verringern, wenn man - ich nenne das mal - Szenefotos von der Ausrüstung auf dem Smartphone dabei hat, die zeigen, was so ein Amateurastronom so alles dabei hat und einsetzt und wie es auf einem Teleskoptreffen so zugeht.


    Die Definition von "persönlichem Reisegepäck" ist im EU-Zollrecht sehr schwammig:
    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">(Artikel 250 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex)
    Für Waren, die von Reisenden mit Wohnsitz außerhalb des Zollgebiets der Union eingeführt werden, wird die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben gewährt, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
    a) bei den Waren handelt es sich um den Umständen der Reise entsprechende persönliche Gebrauchsgegenstände;
    b) die Waren sind dazu bestimmt, zu Sportzwecken verwendet zu werden.<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">
    Die Abgrenzung ist, dass sie nicht zugleich kommerziellen Zwecken dienen düfen.


    Eigentlich ist das bei Astrogedöns nicht der Fall, wenn man den Handel mit dem Gedöns nicht selbst zum Zweck erklärt. Ein objektiver Anschein für kommerzielle Zwecke wäre, die Aufbewahrung in (neuwertiger) Verkaufsverpackung, Mehrzahl gleicher Geräte, Musterkollektionen (z.B. das Okular-Ausstellbrett von Bresser) oder eine Händlereigenschaft in Deiner Person (Beruf: Astrohändler). Vorsicht ist auch bei Anreise zu einer Astromesse/Flohmarkt geboten. Da sollte man also schon drauf achten, dass man das nicht zu deutlich dem Zöllner unter die Nase hält, dass auf dem ITV auch "etwas Flohmarkt" stattfindet.


    Selbst eine teure Astroausrüstung ist meiner Meinung nach "angemessen", wenn der Zweck der Reise ein Teleskoptreffen (privater Natur) ist. So wie eine Taucherausrüstung bei einem Urlaub in einem anerkannten Tauchergebiet (ok, fällt unter Sportgerät) oder teure Klamotten (Abendgarderobe bestehend aus 5 Koffern) auf einer Kreuzfahrt.


    <i>Wer war das noch mal, der einen Zöller davon überzeugte, dass es sich um Sportgeräte für einen Messiermarathon handelt? [:D]</i>


    Der Alltag lehrt aber, dass das nicht jeder Zöllner gleichermaßen so sieht ... leider. Je nach sozialem Hintergrund erscheint dem einen oder anderen Zöller eine 9000-Euro-Ausrüstung unverhältnismäßig wertvoll, womöglich, weil er sich selbst die nicht leisten kann ...

  • Hallo Robert,


    wie es bei der Einfuhr in die Schweiz ist, weiß ich leider nicht, aber falls du Probeleme bei der Wiedereinfuhr nach Deutschland vermeiden möchtest, kannst du dir im Vorfeld einen Nämlichkeitsnachweis vom Zoll holen, der beweißt, dass du die Waren schon bei der Einfuhr besessen und nicht in der Schweiz erworben hast.


    Näheres steht auch hier: https://www.zoll.de/DE/Privatp…aren/rueckwaren_node.html


    Gruß


    Carsten

  • Carsten,
    es geht weniger um diesen Nämlichkeitsnachweis, als darum, dass er über "privates Reisegepäck" hinaus "Waren kommerzieller Art" eingeführt hatte. Deshalb musste er Einfuhrabgaben als Pfand hinterlegen und ein paar Formulare mehr insb. über den Wert der Waren beifügen bzw. schätzen. Im Ergebnis ist das deutlich aufwendiger zu handhaben, wenn man nicht gerade beruflich mit Zollrecht zu tun hat.

  • Hallo Zusammen,


    Lukas 19,10: "Und siehe, da war ein Mann namens Zachäus; er war der oberste Zollpächter und war reich. ... Zachäus aber wandte sich an den Herrn und sagte: Siehe, Herr, die Hälfte meines Vermögens gebe ich den Armen, und wenn ich von jemandem zu viel gefordert habe, gebe ich ihm das Vierfache zurück."


    Quelle: https://www.bibleserver.com/text/EU/Lukas19%2C1-10


    Beste Grüße


    Dietmar

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