Auch Teleskope sind Fernseh-Geräte.
Dies stellte ein Sprecher der Landesrundfunkanstalten der ARD, des ZDF, des Deutschlandradios sowie sowie der 14 für die Aufsicht des privaten Rundfunks zuständigen Landesmedienanstalten fest.
"Unsere Aussendienstmitarbeite ermittelten bei Internet-Recherchen, dass diese Geräte fast ausschliesslich mobil im Freien eingesetzt werden", heisst es in der Verlautbarung.
Deshalb sind sie im neuen Beitragsmodell einer Wohnungspauschale noch nicht berücksichtigt.
Dies sei nun schnell nachzubessern.
"Die Leistungsfähigkeit der Geräte - also ihr Licht- oder Signalsammelvermögen - steigt im Quadrat zur freien Öffnung des Gerätes an", so der Sprecher, "deshalb sei mit einer sehr progressiven Gebührenerweiterungsordnung zu rechnen".
Teleskopinhaber sind nun aufgefordert, sich selbständig an den Beitragsservice zu wenden und die technischen Parameter Ihrer Geräte zentral erfassen zu lassen.
Bürger ohne Teleskop sind ebenfalls von der Gebührenerweiterungsordnung betroffen. Schliesslich wird der Sternenhimmel jede Nacht bereitgestellt und gelegentliche Bewölkungen schränken dem Empfang der Signale nur in tieferen Lagen (unter 5000m) ein.