Hallo,
>Wie kommst du darauf? Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, wenn man sicher gehen will schickt man diese per Einschreiben, absolut sicher wäre Einschreiben mit Rückschein, damit ist die fristgerechte Zustellung dokumentiert. Ein GV ist dazu nicht nötig.<
Du bist fehlinformiert.
Wir können das hier nicht abhandeln, weil es völlig offtopic ist.
Aber google unter "Zugang Rechtlich"
Mfg
Larry