Interstellarum wird zum Jahresende eingestellt

  • Hi Larry, <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Du hast zwar nach der Insolvenz immer noch ein Recht, aber Du greifst eventuell ins Leere, da es die Firma nicht mehr gibt.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Es ist doch ganz einfach- mit der Insolvenz besteht die Firma nach wie vor. Ein Insolvenzverwalter übernimmt die geschäftliche Führung. Ist genügend Substanz vorhanden kann er sie unter Umständen sanieren, ist das nicht der Fall, wickelt er den Rest ab und löst damit die Firma auf.


    Als Abonent hast du in dem Fall die Möglichkeit, deine offene Forderung (vorausgezahltes Geld für nicht mehr gelieferte Hefte) gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend zu machen. Je nachdem wie groß das Restvermögen ist wird der Anspruch ganz oder teilweise oder auch garnicht erfüllt.


    Stefan

  • HAllo zusammen,


    im Falle einer Insolvenz werden vom Insolvenzverwalter alle Gläubiger (also die die Firma Geld schuldet) angeschrieben und müssen ihre Forderungen benennen. Macht der Gläubiger das nicht rechtzeitig, verfällt der Anspruch.
    Wie es dann weitergeht, hängt von den Mitteln der Firma ab: Sind verwertbare Werte da, werden diese Prozentual auf die Gläubiger verteilt (nach dem Prozentanteil ihrer Forderung an den Gesamtschulden). Wenn nicht, gehen die Gläubiger leer aus. Dies gilt für die Regelinsolvenz. Eine Auszahlung vorhandener Mittel kann Jahre dauern.
    Im Falle einer Sanierung (Planinsolvenz) wird die Firma weitergeführt. Einem solchen Sanierungsplan müssen Gläubiger und das Insolvenzgericht zustimmen. Die Forderungen werden eingefroren (keine neuen Zinsen, keine Abschlagszahlungen) und das Unternehmen saniert. Geldgeber für die Sanierung werden bei der späteren Auszahlung bevorzugt bzw. bei einer doch folgenden Regelinsolvenz als erste bedient, vor allen anderen Gläubigern. Erwirtschaftet das unternehmen wieder Gewinn, wird dieser an die Gläubiger ausbezahlt.


    Viele Grüße


    Stefan

  • Hallo Larry,


    Du schreibst:
    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Ronald Stoyan hat seine Verdienste, aber er ist in meinen Augen kein "Sternfreund", wie Du schreibst ...
    Ich kenne in 15 Jahren kein einziges Posting inhaltlicher Art von ihm, egal auf welchem Board ... Wenn er überhaupt postete, dann diente dies ausschliesslich dem Zweck des Verfolgens finanzieller Interessen, in einem Fall (Diskussion um die Vermarktung von Eye und Teleskope) sogar mit Roheit im Auftreten.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Sorry, aber die Behauptung ist schon sehr seltsam. Herr Stoyan hat zahlreiche Fachartikel und Bücher verfasst und nebenbei ein eprofunde Kenntnis im Bereich Deep Sky. Es ist sein gutes Recht, mit seinen astronomischen Kenntnissen Geld zu verdienen - oder ist in Deiner Sicht nur derjenige Sternfreund, der dies rein zum Zeitvertreib macht?
    Vielleicht hat Herr Stoyan Gründe, sich in den Foren nicht zu engagieren? Du hast ja 15 Jahre auch nur passiv mitgelesen - man kann Amateurastronomie durchaus ohne die aktive Teilnahme an entsprechenden Foren betreiben.
    Der Oculum-Verlag gehört zu den Sponsoren dieses Forums und darf sich deshalb durchaus werbend in eigener Sache hier äußern. So sind halt die Spielregeln.


    Viele Grüße aus Bonn,


    Stefan

  • Hallo Stefan,


    Vielen Dank für Deinen Beitrag.


    Er war mir sehr hilfreich.


    Ich konnte erkennen, dass mein Wissenstand veraltet ist.


    § 16 Konkursgesetz gibt es nicht mehr seit 1998.


    Das heisst, es wird keine Rangreihenfolge der Gläubiger mehr gebildet.
    Das ist vorbei.


    Wie Du geschrieben hast, werden nach dem aktuellen Insolvenzgesetz jetzt alle Gläubiger gleich behandelt und nach Quote ausbezahlt.


    Meine Ausführungen dazu sind damit hinfällig.


    Freundliche Grüsse
    Larry

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