Auflagen für Rolldachhütte durch Landratsamt ?

  • Hallo,


    nachdem ich nun viele Jahre ein Flurstück für die Aufstellung einer Rolldachhütte zum Kauf gesucht habe, sieht es aktuell zumindest so als ob das es etwas werden könnte. Wenngleich sich mir manchmal die Frage stellt, ob sich das für die paar gute Nächte nähe meines Wohnortes in Deutschland lohnt. (Aber das ist eine andere Geschichte)


    Nun habe ich dies vorsorglich beim Landratsamt / Umweltamt
    Untere Natur- u. Denkmalschutzbehörde prüfen lassen ob es hierzu bedenken/ Einwände gibt.


    Die Antwort war , es gibt keine Einwände für das entsprechende Gebiet/ Flurstück (ist in der Pampa) allerdings mit folgenden Auflagen.



    1. die Gerätehütte ist als einfache Gerätehütte aus Holz auszuführen und darf das Volumen von 20 m³ nicht übersteigen. Dachüberstände an den Seitenwänden dürfen 25 cm und an der Eingangsseite 45 cm nicht überschreiten.
    2. als Farbe für die Seitenwände ist dunkelbraun, für das Dach dunkelrot oder rotbraun zu verwenden.
    3. es darf kein mit dem Erdboden fest verbundenes Fundament benutzt werden (Betonplatten oder -steine sind zulässig).
    4. es dürfen keine zusätzlichen geschotterten Wege oder Flächen angelegt werden
    5. die Gerätehütte ist in das bestehende Landschaftsbild einzubinden. Dazu ist sie mit standortgerechten Laubgehölzen (Bäume oder Stäucher), keine Thuja-Sträucher zumindest nach drei Seiten einzugrünen.
    Bei Bedarf kann eine Pflanzliste mit geeigneten Pflanzen zur Verfügung gestellt werden.
    6. für die Errichtung der Gerätehütte dürfen keinerlei Gehölze / Gebüsch gerodet werden. Hierbei möchte ich nochmals auf den besonderen Schutzstatus der vorhandenen Offenland-Biotope (§32 BNatSchG) gemäß der bereits zugesandten Karte verweisen.



    Mit allem "kann ich leben" aber bei Punkt 3 bin ich mir nicht sicher,
    was genau damit gemeint ist. Soll das heißen ich darf kein komplettes Fundament für die ganze Hütte machen, einen Betonsockel aber schon ? oder wenigstens Eckpfeiler für die Hütte , oder wie oder was :) ?


    (Meine Erfahrung ist die, das je mehr man bei Behörden fragt desto mehr wird man eingeschränkt.. weshalb ich gern wissen würde wie Eure praktischen Erfahrungen damit sind)


    Gruß
    Thomas

  • Hallo Thomas,


    Glückwunsch zur Baugenehmigung! Die sog. Zaunpfahlfundamente (30cm od. 50cm) werden ja nicht eingegossen, sondern in den Erdboden versenkt.
    Über die Art, wie du deine Säule verankerst, würde ich nichts sagen, umrande sie mit Betonplatten und halte 2cm Abstand zur Säule. Zudem lege den Fußboden mit Bodendielen 20cm hoch. Der Boden darunter wird belüftet und du hast keine Seeingstörung.


    Meine Sternwarte wurde im Rahmen eines anderen Umbaus abgenickt!


    Viel Spaß bei der Verwirklichung eines Traums.


    Bruno

  • Hi Thomas,


    als einige Sternfreunde in Hohenberg so ein Projekt planten kamen vom Landratsamt ähnliche Vorgaben.


    Punkt 1 und 3 waren sehr ähnlich. Es gab dann nach mehreren Gesprächen eine Lösung. Die Warte durfte gemauert werden, aber mit der Auflage diese außen "zwecks der Ansicht = bestehendes Landschaftsbild komplett mit Holz zu verkleiden.


    Und zu Punkt 3 musste gesichert sein, das bei Auflösung des extra gegründeten Vereins ein kompletter Rückbau erfolgt- incl. einem anzulegendem Konto auf dem vom Verein hierfür Rücklagen gebildet werden.


    Da noch im Wassereinzugsgebiet liegend kam noch die Auflage- keine Farbe, nur umweltverträgliches Holzöl auf natürlicher Basis zum Anstrich.


    Betonplatte, Fundamente und die Schwerbetonmauern waren auch ein größeres Problem, aber letztendlich überstimmte der Landrat den zuständigen Beamten.


    Die Krönung war- aus Brandschutzgründen musste ein Fenster eingebaut werden als Fluchmöglichkeit bei Feuer. Nach der Abnahme wurde dieses sicher vergittert und außen mit Holz überdeckt. [:D]


    Gruß
    Stefan

  • Hallo und Danke für eure Antworten.


    (==>)Stefan ja die Bürokratie in Deutschland ist echt witzig, ich habe auf dem Rathaus der Gemeine in der das Flurstück liegt abweichende Auflagen erhalten, dort ist z.B. ein Fenster ausdrücklich verboten lol,
    und da steht auch nichts zu Fundamenten.. nun kann man es sich raussuchen und ja nach Stimmung eines Beamten der das mal zufällig sieht bekommt man dann von der Gemeinde oder vom Landratsamt einen auf den "Deckel".


    Thomas

  • Hallo Thomas,
    welches Hohenberg ist das denn(Franken)?
    Fundamente: Für die Hütte könntest Du notfalls Erdspieße nehmen und die Säule ist hier nicht ausdrücklich erwähnt.
    Wenn du die Hütte gebaut hast, fragt kein Mensch ,wie.


    Kannst mir gerne ne Mail schreiben.
    Ich habe auch eine RDH
    Die Bepflanzung erinnert stark an die Kleingärtnerverordnung.
    Es gibt ja auch noch andere Hecken, die das Licht fernhalten
    z.B. Kornelkirsche u.a.



    Liebe Grüße
    Jochen

  • <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Wega</i>
    Kann mir nicht so recht vorstellen, wie so eine Hütte ganz ohne Fundament dauerhaft halten soll. Sind nichtmal Punktfundamente erlaubt?
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">



    Hallo,


    das geht schon. Wir haben seit über 15 Jahren eine kleine Gartenhütte. Diese hat einen Holzboden und dieser ruht auf lose verlegten Betonplatten, damit er nicht auf dem feuchten Boden steht. An den Ecken sind 30 mm dicke Metallstangen ca. 60 cm. tief eingeschlagen und die Hütte daran befestigt um sie windfest zu machen. Bis heute hat sie jeden Sturm überstanden.


    Allerdings weiß ich nicht, ob eine so aufgebaute Hütte bzgl. der Vibrationen für Astrofotografie geeignet wäre.


    Viele Grüße


    Carsten

  • Moin,
    die Hütte darf ja "wackeln". Hauptsache die Säule steht still. Und die ist nicht Bestandteil der Hütte, unterliegt nicht deren Auflagen.[;)]
    Es gibt aber m.E. genug Möglichkeiten eine Säule so zu bauen/verankern, dass beim Rückbau kein Bagger sie erst ausgraben muss. Das ist die Logik, die hinter der Beschränkung hinsichtlich der Fundamente steht und in der Praxis eine Gewichtsfrage des unter der Erdoberfläche vergossenen Betons, ob man den händisch ungeteilt wieder rauskriegen könnte oder einen Presslufthammer/Bagger braucht.
    Gruß

  • <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">aus Brandschutzgründen musste ein Fenster eingebaut werden als Fluchmöglichkeit bei Feuer<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Also denken sie, wenn es brennt stellt Ihr Euch ans Fenster und flucht ... ?!


    Okay, ernsthaft: Wenn die Huette auf Punktfundamenten oder sogar lediglich auf verlegten Platten ruhen darf, dann geht das in Ordung, solange sich nichts so sehr versetzen kann, dass das Rolldach nicht mehr verschoben werden kann. Die 4m x 4m - Sternwarte in meinem Garten hat auch nur Punkte, und die ganze Konstruktion ruht auf in den Punktfundamenten eingelassenen Gewindestangen (M24), sodass sich die ganze Huette bei Fundamentversetzungen wieder einrichten laesst. In den 5 Jahren, die die Huette steht, habe ich aber davon noch keinen Gebrauch machen muessen.


    Lediglich das Fundament des Fernrohrs sollte so tief wie moeglich reichen. Meistens werden hier 80cm genannt, aber wo ich immer ein Fundament machte, waren es weniger. Denn es kam felsiger Klippboden zum Vorschein - sowohl in Nordwestdeutschland als auch in Nordostengland, wo ich jetzt lebe. Das mag in anderen Gegenden anders sein.


    Als wir im westfaelischen Rheine einst (um 1988) ein Bauerngrundstueck anpachteten, um darauf Saeulen zu versenken, haben wir die auch so tief wie moeglich im Boden verankert. Als die Sache dann im Jahr 2000 aufgegeben wurde, kam ein Bagger, der die neun Fundamente im Nu herauszog und es war gut gewesen.

  • Normalerweise ist so ein kleines Bauvorhaben bei den Behörden "ein durchlaufender" Posten. Du schreibst ja nichts von einer öffentlich zugänglichen Sternwarte (z.B. eines Astronomievereins). Soll ja alles Dein Privatvergnügen bleiben, richtig!?.
    Nach einer erfolgten Baugenehmigung interessiert sowas normalerweise niemanden mehr solange das reale Bauobjekt weitestgehend dem entspricht, was eingereicht und genehmigt wurde.


    Deshalb würde ich Dir dann auch raten, weniger bei der Behörden nachzufragen. Jede Nachfrage bedeutet für den Sachbearbeiter zusätzliche Arbeit und Streß. Erzeugt generell beim Amt Aufmerksamkeit.


    Das Problem bei Dir ist, dass Du in einem Schutzgebiet bauen willst. Da könnte dann doch eine genauere Abnahme ins Haus stehen. Je nachdem, was für eine "Stimmung gerade in den entsprechenden Amststuben weht".


    Schaue Dir einfach mal Deine Nachbarschaft an. Gibt es in der Nähe noch andere Bauten? Wenn ja, dann würde ich mir diese mal von den Besitzern zeigen lassen.


    Je nachdem, was dabei heraus kommt, ergibt sich dann Dein weiteres Vorgehen.


    Meine Rolldachhütte (gemauert) steht auf dem Grundstück meines Hauses, welches den äußersten Rand eines Wohngebietes bildet. Ich habe vorher mein Bauvorhaben telefonisch einem Mitarbeiter vom Bauamt erklärt. Grundtenor von dem Gespräch war eigentlich, so lange ich die Vorgaben vom Bebauungsplan einhalte, ich jetzt keinen Turm mit Kuppel bauen will bzw. das ganze nur privat genutzt wird, kann ich machen was ich will.
    Also habe ich einen befreundeten Bauzeichner gebeten die Zeichnung und Unterlagen für den Bauantrag zu erstellen. Der hatte dann auch noch mal bei seinem Vorgesetzten (Architekt) nachgehackt. Beantragt habe ich dann letztendlich ein "Nebengebäude zum unterstellen und Lagern von Gerätschaften". Mit diesem Titel wird das Ganze beim Bauamt/Grundbuchamt etc. geführt.
    Habe seit meiner Fertigstellung nie merh wieder was von den Behörden hierzu gehört.


    Ein weiterer Tipp wäre hiernach wäre, einen örtlichen Architekten zu Fragen. Die können am besten Einschätzen, wie man mit den örtlichen Behörden solche Detailfragen klärt.

  • Hallo Thomas,


    mit der Rückmeldung vom Amt ist also alles geschwätzt. Stell die Hütte auf in Mörtel eingelegte Bordsteine oder Gehwegplatten und gut ist. Bordsteine in der Größe 7x25x100 und Gehwegplatten gibt's im Baustoffhandel. Die Hütte kann mit den Platten/Bordsteinen einfach verdübelt werden. Nix mit Frostsicher und so, schliesslich soll das von Amts wegen nicht für die Ewigkeit halten. Nur immer schön darauf achten das keine Wasser in die Hütte laufen kann. Richtig gemacht hält auch diese Art von Gartenhausboden &gt;&gt;10Jahre. Meine drei in den letzten 25 Jahren aufgebauten Hütten stehen immer noch und werden auch genutzt. [:D]


    Falls der Rückbau mal notwendig wird, lässt sich alles einfach demontieren und entsorgen.


    Beim Dach solltest du nur darauf achten dass es sich bei einem Sturm nicht selbstständig machen kann.


    Ansonsten wünsche ich dir gutes Gelingen und viel Erfolg und Spaß


    CS
    Dirk

  • Es geht bei der Auflage wirklich nur um den späteren Rückbau. In der Regel kontrolliert niemand, während die Hütte steht, ob man das Fundament entfernen kann. Ist ja auch kaum möglich - oder?


    Mein Garten Haus steht auf einem Streifenfundament. Kann man auch wieder ausbuddeln, wenn es sein muss.

  • Kurze Rückmeldung:
    Vor dem Kauf eines Flurstücks habe ich beim Umweltamt Untere Natur- u. Denkmalschutzbehörde, vorab angefragt was berücksichtigt werden muss , um mich abzusichern das mein Vorhaben (Rolldachhütte) auch realisierbar ist, bevor ich Geld ausgebe. (Siehe 1 . Post)


    Nach Kauf erhalte ich auf einmal eine Mitteilung dieser Behörde mit einer mir nachträglich genannten "neuen" Auflage von der bisher nie die Rede war und das ganz Projekt gefährdet. (Das gekaufte Flurstück hat eine Nord / Süd Ausrichtung und ist ca. 250 Meter x 10 Meter groß. Im Süden des Flurstück grenzt ein Feldweg an, dort wollte ich die Rolldachhütte bauen) Die "nachträglich" mitgeteilte Auflage würde bedeuten man müsste ca. 250 Meter über das komplette Flurstück (Acker / Wiese ) fahren um den nördlichen Teil zu erreichen. Einen Feldweg o.Ä. gibt es nicht, ein Off-Road Fahrzeug oder Hubschrauber habe ich auch nicht, ein Weg (siehe Auflagen im 1. Post) darf auch nicht angelegt werden.


    Das ich grade auf 180 bin, kann man sich wahrscheinlich vorstellen... Widerspruch einlagen ? Rechtsstreit ja/ nein ?
    Falls jemand Erfahrungen mit Ähnlichem gemacht hat, bin für jeden Tipp dankbar gerne auch über PM.






    Guten Tag Herr xxxx,


    nach der gestrigen Besprechung Ihrer Anfrage bzgl. einer Geschirrhütte (&lt; 20m³) für hobbyastronomische Zwecke mit dem zuständigen Naturschutzbeauftragten, möchte ich Sie noch auf folgendem Zusatz hinweisen ". Die Geschirrhütte ist unabhängig von der Gültigkeit dieser Auflage im nordlichen Bereich zu errichten, um eine möglichst geringe Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erreichen."

  • Er möge doch den Nachweis des Unterschieds der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zwischen nördlicher und südlicher Bebauung erbringen, ansonsten ist diese Auflage Willkür.

  • Hi Thomas,


    jepp, da sehe ich auch wenig Unterschied ob am nördlichen oder südlichen Ende bebaut wird.


    Leg Widerspruch ein bzw. geh bei dem Typ vorbei und diskutiere das mit ihm, aus Naturschutzgründen- auf den besonderen Schutzstatus der vorhandenen Offenland-Biotope hinweisen (ständiges unnötiges Befahren/Begehen des Flurstücks bis zur Hütte über eine Strecke von 250m).


    Schlag dazu vor, das du die Hütte ca. 20m (oder 10m, was dir lieber ist) entfernt vom Feldweg nach innen baust und zwischen Hütte und Weg etwas bepflanzt. Damit hast du nur ein paar Meter zu laufen und die Hütte ist vom Weg aus weniger störend sichtbar.


    Gruß
    Stefan

  • Nur um das nochmals klarer zu formulieren:


    - Auf dem Grundstück ist keinerlei Biotop oder sonstige Naturschutzrechtliche Bestimmung (habe ich schriftlich und man kann das auch selbst Online prüfen).
    - Vor dem Kauf habe ich, (wie geschildert) explizit der Behörde das Vorhaben geschildert und dann die Auflagen (Punkt 1-6 im ersten Post erhalten), dann erst das Grundstück gekauft, und vorsorglich nach einem event. Mindestabstand zum bereits vorhandenen Feldweg und Nachbargrundstück gefragt, auch da gab es keine extra Auflage.


    Jetzt, nach einem Monat erhalte ich aus "heiterem Himmel" die Mitteilung das ich "nur" am anderen Ende des Grundstück die Hütte errichten darf.


    Mir stellt sich natürlich die Frage ob ein solches Vorgehen überhaupt zulässig ist. (Ist natürlich wieder total unnötig und teuer hier wieder einen Rechtsanwalt zu bemühen der nachweisen muss das sich der Bauer der da mit seinem Traktor 2 mal im Jahr Gras mäht sich gestört fühlt das die Hütte im Süden steht und nicht im Norden ...


    CS
    Thomas

  • Hallo


    was ist denn eine Geschirrhütte?
    braucht man nicht Geschirr für so Dinge die auf festen Wegen fahren, für Kutschwagen? und dann müssten ja auch die Pferde da bis zur Hütte, da müsstest du ja fast die kompletten 10m Breite zum Weg machen, das ergibt keinen Sinn. Eine Geschirrhütte steht üblicherweise am Weg, alles Andere wäre Landschaftsuntypisch.



    "unabhängig von der Gültigkeit dieser Auflage" aber wenn du nen Fufi rüberwachsen lässt vergisst er es wieder? oder regelt man das außeramtlich in der Kneipe? oder dahinter?, oder kopfüber im Plumskloo? da würde ich ihm doch Anstiftung und versuchte Vorteilsnahme vorwerfen.
    Die haben wohl als sie das Wort Astro begriffen haben Dollarzeichen in den Augen bekommen?


    Gruß Frank

  • Frank der Begriff "Geschirrhütte" ist wohl in meinem Landkreis (Baden Württemberg) eine Art Überbegriff . Eine z.B. Rolldachhütte ist nicht extra in deren Bestimmungen aufgeführt und so unterliegen die Angaben zu z.B. Rauminhalt, kein Fenster erlaubt , etc. den Auflagen einer sog. Geschirrhütte .. (Ob der Begriff tatsächlich von Pferdegeschirr o.Ä. abgeleitet ist kann ich nicht sagen.. tippe aber das es event. mit der Lagerung von landwirtschaftlichen Geräten zu tun haben könnte.


    Aktuell hätte ich große Lust das hinter der Kneipe zu regeln ... wenn Du verstehst was ich meine..


    CS
    Thomas

  • Hallo Thomas,


    so etwas hatten wir in einer anderen Situation auch fast wie du.
    Wir wollten eine Kleinwindanlage bei uns errichten. Das ganze auf 24m Höhe. Auch das Bauvorhaben ging, weil wir hier im Aussenbereich liegen, durch den sog. Landschaftsbeirat. Dieser tagt hier nur einmal in 4 Wochen und gibt dann sein Statement zu dem Bauvorhaben ab. Diese Jungs haben eine enorme "Macht", was das genehmigen von solchen Bauvorhaben angeht. Wenn die sagen:"...passt nicht ins Landschaftbild..." ist schnell der Ofen aus. Das erlebe ich oft in einem Forum für Kleinwindanlagen. Bei uns wurde Zähneknirschend zugestimmt und wir mussten eine Ausgleichsfläche anbieten.


    Ich würde da Stefans Variante einbeziehen und sich da nochmal mit denen beraten, ob ein Ausgleich möglich wäre.


    Schade ist in deinem Fall, dass das Bauamt nicht schon zuvor auf den Beirat und dessen Einwilligung hingewiesen hat. Man glaubt manchmal gar nicht, wer bei solchen Projekten auf einmal mit am Tisch sitzt und seinen Senf dazu gibt/geben muss.


    Viele Grüße, CS und halt uns auf dem laufenden...


    André

  • Auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Ohne den gilt der Verwaltungsakt als akzeptiert. Die Frist ist wie beim Ordnungsgeld für Falschparker ... Steht vermutlich auch im Schreiben.
    Hinweis könnte sein, dass der bereits ergangene Bescheid zu Deinem Nachteil dadurch geändert wird und dies der Behörde damals schon bekannt war. Das wissen Anwälte aber besser ...


    Gruß

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