Zeigegerät für Himmelsführung

  • Hallo miteinander,


    gestern hatte ich wieder mal eine Gruppe Jugendliche auf meiner Gartensternwarte zu Besuch. Natürlich durfte eine kleine Himmelsführung nicht fehlen.


    Dabei musste ich feststellen, dass meine kleine Taschenlampe (zugegeben keine hochwertige) nicht als Zeigegerät taugt, zumal auch die Luftfeuchtigkeit eher gering war, so dass man den Lichtstrahl am Himmel kaum verfolgen konnte.


    Frage: Was benutzt ihr als Zeigegerät für Himmelsführungen? Grünen Laserpointer? Taschenlampe?


    Könnt ihr mir etwas "handliches" empfehlen, abgesehen von einer großen Maglite [:)]


    Gruß
    Robert

  • Hallo Robert,


    optimal ist ein grüner Laser, aber da hast das Problem der, ich nenne es mal 'gesetzlichen Grauzone'.


    Es gibt einigermassen kleine fokussierbare LED-Taschenlampen mit Linse. Die erzeugen einen relativ engen hellen Lichtkegel. Damit kann man zwar nicht ganz so punktgenau wie mit einen Laser etwas zeigen, aber geht ähnlich gut wie mit einer grossen Maglite.


    Gruss Heinz

  • <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: roblindau</i>
    <br />Hey Robert,


    welcher von den zwei Brüdern [;)]
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Hey,


    für privat hab ich die P7 im Einsatz, welche sich auch für Sternwartenführungen oder das Ausleuchten eines Baumes während einer TWAN-Aufnahme bestens eignet.
    In der Sternwarte selben haben wir die grössere Variante, ich glaube die P14 oder vielleicht sogar die P17. Ich bin mir da nicht sicher.


    Sicher ist aufjedenfall eines: Die Dinger brauchen relativ wenig Saft und eine Maglite ist ein Teelicht gegen eine Zweibrüder.

    Ei,ei,ei.... was hatte ich denn in meiner alten Signatur stehen?


    sternengedönsige clear sky Grüsse,

    Robert aus dem Allgäu

  • Hallo Robert,


    wenn Du einen legalen grünen Laserpointer einsetzt, dürfte sich das Ganze auch innerhalb der gesetzlichen Grenzen abspielen.
    Conrad und Co. verkaufen in Deutschland Laser mit einer Leistung &lt; 1mW. Das dürfte legal sein und reicht auch völlig aus.


    Ich persönlich bin von der Wirkung des grüner Pointers als Himmelszeiger begeistert.


    Ich finde, diese werden zu unrecht verteufelt, bloß weil ein paar Unbelehrbare diese als Pilotenblender verwenden.


    Gruß Hans-Jürgen

  • Hallo Heinz,


    welche "Grauzone"? Mir sind keine Grenzwerte für die Verwendung der Laserpointer bekannt. Für den jeweiligen Tatbestand ist die abgegeben Leistung des Laserpointers unerheblich - egal ob gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Luftverkehr oder anderen Personen gegenüber. So kann wegder ein grüner noch roter Laserpointer ohne einer Tat/Tatverdachts sichergestellt werden. Allerdings ist die biologische Wirkung unterschiedlich und kann sich strafverschärfend auswirken.


    LG und CS
    Robert

  • Hallo Robert (yogi),


    mir sind auch keine konkreten gesetzlichen Regelungen bekannt, wohl aber Arbeitsrichtlinien, laut denen man einen für Himmelsführungen brauchbaren Laser im Freien gar nicht nutzen darf.
    Ausserdem ist die breite Masse durch Idioten, die mit Handlasern den Flugverkehr gefährlich stören, mittlerweile ziemlich sensibilisiert. Nutze einen Laser zur Himmelführung vor einer grösseren Gruppe und du wirst mit hoher Wahrscheinlichkeit Leute dabei haben, die so tun, als hättest du gerade eine Handfeuerwaffe gezogen.


    Gruss Heinz

  • Hallo Robert,


    es gibt die Einstufung der Laser bzw. Laserpointer in die unterschiedlichen Klassen. Klasse 2 sind die üblichen Pointer. Und dann gibt es eben die Bestimmungen für gewerbliche Nutzung- wo ab einer bestimmten Klasse die Vorschriften (Laserschutzbelehrung, Schutzbeauftragter in der Firma usw.) eingehalten werden müssen.


    Die Laser in dieser Klasse sind ohne Nachweis zur Einhaltung dieser Bestimmung nicht mehr frei erhältlich- und ein normaler Händler darf die nur gegen diesen Nachweis abgeben.


    Und genau da greifen die Vorschriften auch für privat- der Händler darf dir einen Laser dieser Schutzklassen nicht mehr verkaufen. Der Besitz ist ncht verboten ,auch nicht die Benutzung, aber der Erwerb ist nicht mehr zulässig.


    Es passiert nix bis es mit so einem Teil zu einem "Unfall" kommt- dann bist du als Privatperson in den Hinteren gekniffen- Stichwort grob fahrlässig, da greift keine Haftpflichtversicherung. Solche Laser per I-Net aus dem Ausland bezogen werden vom Zoll einbehalten wenn die Sendung kontrolliert wird. Das Geld bist du dann los weil du ja vorher ja schon bezahlt hast.


    Die zulässigen grünen Pointer bis 0,5 oder max 1mW sieht man bei leicht feuchter Luft schon noch, bei sehr trockener Luft dagegen kaum mehr.


    Gruß
    Stefan

  • Danke für eueren bisherigen Input !


    Ein grüner Laser mit &lt; 1mW wäre wahrscheinlich das Optimale.
    Es sind aber viele unbrauchbare Billiglaser auf dem Markt, so dass die Auswahl nicht einfach ist. Habt ihr konkrete Kauftipps?


    Bei uns am Bodensee haben wir relativ viel Flugverkehr, so dass ein Laser das Risiko birgt, einen Piloten zufällig zu blenden.


    Ich werde also eher nach einer guten Taschenlampe Ausschau halten.


    Gruß Robert

  • Hallo,


    so weit mir bekannnt gibt es nur eine Empfehlung: Klasse 1 und 2 für den privaten Gebrauch, 3 und 4 für den gewerblichen - ausschließlich aus der Sicht des Arbeitsschutzes. Es dürfen also weiterhin alle Laser(module) in allen Klassen verkauft und legal erworben werden (z.B. Klasse 3 bei Conrad Best.-Nr.: 506689 - 62 [Teilenummer: LM05GND]). Neben der abgegeben Leistung muss bei der Anwendung auch die Bündelung berücksichtigt werden (Nah- und Fernwirkung). Für einen Bauvorschlag würde sich eine Kollimatorlinse mit langer Brennweite anbieten mit in der Nähe geringen Energiedichte und geringer Steuung in der Ferne. Selbstverständlich müssen beim Umgangn mit _allen_ Lasern die Sicherheitsvorschfiften beachtet werden, weil alle Laserpointer bioogische Wirkung haben. Jedes Auge reagiert unterschiedlich und in Ausnahmefällen kann auch ein 1mW-Laser zu bleibenden Schäden führen.


    Daß es Idioten gibt, steht auf einem anderem Blatt - die Blenden schon mal auch vom Balkon aus mit dem Badspiegel den Verkehr.


    LG und CS
    Robert

  • Ach Stefan, das hatten wir doch schon ein paar mal:
    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Der Besitz ist nicht verboten, auch nicht die Benutzung, aber der Erwerb ist nicht mehr zulässig.<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">
    Es ist nicht der Erwerb, der hier reglementiert ist, sondern der Verkauf! Und auch nur der gerwerbliche innerhalb von D.
    So exakt muss man schon sein[;)]

    Allerdings teile ich die Meinung von Heinz (Mintaka) über den typisch deutschen, vorrauseilenden Gehorsam.


    (==&gt;)Robert:
    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">...ausschließlich aus der Sicht des Arbeitsschutzes. <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">
    Genau! Laserklassen existieren nur in BG Vorschriften.
    Für privat völlig irrelevant. Es kocht ja auch keiner zuhause nach der BG Hotels und Gastätten[:D]


    cs Kai

  • Hallo,
    habe noch mal tiefer rechechiert: Laser (alle) sind in Deutschland nur als Zielvorrichtung für Waffen verboten. Außerdem:


    Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) § 15a Verbotene Nutzung des Luftraums
    (1) In einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen sind folgende Arten der Nutzung des Luftraums verboten:
    ....
    3.
    der Betrieb von Scheinwerfern oder optischen Lichtsignalgeräten, insbesondere Lasergeräte, die geeignet sind, den Flugbetrieb an einem Flugplatz zu stören.


    Analog §16 und §16a.


    LG und CS
    Robert

  • <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: roblindau</i>
    <br />Ein grüner Laser mit &lt; 1mW wäre wahrscheinlich das Optimale.<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">
    Hi!


    Grünen Laser hatten auch mal im Verein, und sind dann zur Zweibrüder X21 gewechselt. Gerade bei Kinderführungen war jeder mehr am Laser als an den Sternen interessiert, eine Taschenlampe kennt dagegen jeder. Und die X21 steckt auch keiner aus Versehen ein[8D]


    Gruß,
    Alex

  • Hallo Robert,


    du irrst dich leider. Der Verkauf von Lasern über der Klasse 2 unterliegt einem Verbot der Abgabe an Privatpersonen. Der Verkäufer handelt gewerblich- und damit greift für ihn die Laerschutz-Verordnung.


    du warst ja so fleißig und hast bei Conrad einen Laser Klasse 3R gefunden und verweist auf diesen, allerdings hast du offenbar nicht den Text dazu auch richtig und komplett gelesen. [:)] <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Es handelt sich um einen Laser der Klasse 3R. Sicherheitsvorschriften beachten! Direkter Blick in den Strahl kann gefährlich sein, jedoch geringeres Gefährdungspotenzial als bei Klasse 3B.<font face="Arial Black">
    Meldepflicht vor Inbetriebnahme! Benennung eines Laserbeauftragten erforderlich! Bedienung nur durch Fachpersonal!</font id="Arial Black"><hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Damit darf Conrad dieses Teil normalerweise nicht an private Endkunden abgeben.


    Hallo Kai,


    ja, hast Recht, der Erwerb ist nicht verboten. Aber er ist auch nicht möglich, da der Händler eben keinen abgeben darf. [:D]


    Gruß
    Stefan

  • Hallo Robert,
    danke für diese interessante Fundstelle.
    Es scheint also keine ernsthaften Beschränkungen zu geben, denn neben Flugplätzen gibt's eh nicht viel am Himmel zu zeigen[;)]

    cs Kai

  • Hi Thorsten,


    Zitat aus den FAQs dieser Firma <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Alle Laserpointer werden Versandkostenfrei (kostenloser Versand) von Shanghai/China über Belgien (innerhalb EU) an ihre Lieferadresse in Deutschland - Österreich und alle anderen Länder in der EU versendet.


    Sie erhalten ihre Sendung ohne Zollprobleme und es muss kein Einfuhrzoll bezahlt werden.<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Kein Zoll auf Waren über der Freigrenze weil Bezug über Belgien? Dürfte durchaus zoll- und vielleicht auch strafrechtliche Konsequenzen haben, wenn der deutsche Zoll doch einmal auf eine der Lieferungen guckt. Der schöne 10W Laser bzw. der vorab bezahlte Geldbetrag ist dann natürlich auch futsch- eine gültige CE Erklärung wird kaum vorhanden sein und ansonst greifen wieder die schon erwähnten Regeln bzw. Vorschriften für Händler.


    Natürlich kann jeder bestellen, aber diese Firmen sind den zuständigen Firmen durchaus bekannt und wohl auch die Lieferwege und damit die Zwischenstelle in Belgien.


    Gruß
    Stefan

  • Hallo alle,


    mir zuckt es schon eine Weile in den Fingern und ich weiß, daß ich jetzt schon ein bischen in ein Wespennest steche:
    Wir alle sollten uns nicht von allen Blendmeldungen verrückt machen lassen! Es gibt einfach nix besseres zum Zeigen als einen grünen Laser! Ich weiß noch, was ich für eine Vielzahl an Pamphlethen unterschrieben habe für den offiziellen 5 mW vor Jahren! Das Teil geht optimal bis unter 10% Luftfeuchte. Für unter habe ich noch ein besseres Teil.
    Wichtig einfach: Das Teil niemals aus den Händen geben und unbedingt vor Himmelsführung auf die Gefahren und Konsequenzen bei Mißbrauch hinweisen, denn machen wir uns nix vor, von Sternfreunden in der Türkei und von mir in Kroatien erlebt: Bis zu über 50 mW kann jeder Idiot an vielen Straßenbasaren kaufen! Und nach Deutschland bringen, da braucht es kein Schwarz-Gelb-Rot!


    Gruß und CS!


    Volker, der die Dinger nicht missen möchte!

  • Hallo Stefan(-h),


    es mag ja sein dass viele Händler in (wurde hier so schön gesagt) vorauseilendem Gehorsam keine Laser über Leistung xyz mehr verkaufen. Für Privatpersonen, auch das wurde hier schon gesagt, gibt es aber meines Wissens keine gesetzlichen Beschränkungen, auch der Erwerb ist legal. Wenn Dir abweichende Gesetze bekannt sind, dann poste doch bitte mal konkrete Paragraphen! Laserschutzbeauftragte und das alles existieren wirklich _nur_ im gewerblichen Rahmen!


    Abgesehen davon bin ich voll dafür dass sich jedermann Laser jeder gewünschten Leistungsklasse anschafft, wenn er oder sie schlicht damit nicht auf Menschen, Tiere oder Fahrzeuge jeder Art zielt - UND sich auch bewusst ist, dass jedes Zeigen gleichzeitig Lichtverschmutzung ist!


    Viele Grüsse,
    DK

  • Moins,


    ich möcht nur mal zu Bedenken geben, dass Laserklassen leider nicht alles sind.


    Grüne Laserpointer sind eigentlich IR-Laser, die frequenzverdoppelt betrieben werden. Der (weit höhere) IR-Anteil wird anschliessend herausgefiltert.
    Bei billigen "China"produkten (von mir aus auch andere Länder) fehlt diese IR-Filterung wohl gern mal! Und schwupps ist man nicht mehr im Bereich von wenigen mW, sondern beim 10-fachen!


    Liebe Grüsse,
    Kathi

  • Hi Dominik,


    hatte ich doch schon geschrieben- der Händler arbeitet im gewerblichen Rahmen- er_ist_Händler- und damit gelten für ihn die entsprechenden Bestimmungen. So wie ein Anwender einen Klasse 3 oder höher Laser nur unter Einhaltung der Bestimmungen nutzen darf muss auch ein Händler diese Bestimmungen einhalten- und darf damit nur an Anwender überlassen, die den Laser den Bestimmungen entsprechend nutzen. Und Privatpersonen sind das nun einmal nicht.


    Zum legalen Erwerb- du darfst auch ein Messer mit einer 20cm langen Klinge erwerben und besitzen- es aber nicht in der Öffentlichkeit führen. Auch so ein Beispiel, wo nicht direkt durch ein Gesetzt der Erwerb von etwas bestimmten verboten ist- aber die Nutzung durch andere Gesetze eingeschränkt wird.


    Gruß
    Stefan

  • Zitier doch bitte einfach mal konkrete Gesetzestexte! _Wo genau_ steht dass ein Händler _was genau_ nicht darf? Ich möcte da wirklich mal ganz ganz konkrete § sehen...

  • Hi Dominik, <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Schon seit längerer Zeit gilt in Deutschland:
    Händler in Deutschland dürfen grüne Laser-Pointer mit mehr als 1 mW (d.h. Laser oberhalb der Klasse 2) nicht an Privatpersonen abgeben. Nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) dürfen nur Produkte in den Verkehr gebracht werden, wenn bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder bei vorhersehbarer Fehlanwendung die Sicherheit und Gesundheit von Benutzern oder Dritten nicht gefährdet wird. Deswegen sollen im privaten Bereich nur Laserprodukte der Klassen 1 oder 2 (&lt;1mW) verwendet werden. Laser der Klassen 3R, 3B und 4 dürfen hier nicht zum Einsatz kommen.


    Siehe auch: diesbezügliche Stellungnahme der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (die meines Wissens nach auch auf ad.e nachzulesen ist)
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Ergänzend der Hinweis eines Händlers der Laser vertreibt und sich damit eine Absicherung holt- weshalb wird er das wohl tun? Er würde haften wenn er an Privat überlässt und etwas passiert.
    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Mit Ihrem Kauf bestätigen Sie, dass Sie über ausreichende Kenntnisse im
    Umgang mit Lasern der Klasse I bis IV verfügen und die Laser ausschließlich
    gewerblich und nicht als Privatperson einsetzen<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">
    http://www.goehring-laser.de/Laserschutz_D.htm


    Gruß
    Stefan

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