Zeigegerät für Himmelsführung

  • Hallo Carsten,

    willkommen im Astrotreff!
    So unschön dieser Vorfall ist, die absolute Sicherheit gibt es nicht.
    Wenn ich das richtig verstanden habe, liegt jetzt Deine Anzeige vor?
    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Dieser Vorfall stellt eine Straftat nach § 224 StGb dar!
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Bitte weiter berichten!
    Das Problem sind nämlich nicht die fehlenden Gesetzte.
    http://dejure.org/gesetze/StGB/224.html
    Sondern die fehlende Umsetzung.
    Ich bin mir absolut sicher, dass die Sache im Sand verläuft.
    Da passiert exakt Null.


    Es ist nämlich viel einfacher immer neue Gesetze zu schreiben, und da kommen wir genau an den Punkt der uns als erstes betrifft:
    Ein Laser-Verbotsgesetz würde ganz sicher an denen exekutiert die am einfachsten zu packen sind. Und das sind nicht die, die den meisten Blödsinn damit machen....


    Viele Grüße
    Kai

  • Hallo,


    ich will kurz über den Stand der Dinge in Sachen "Grünlaser" berichten.
    Gestern (21.12.2012) sagte meine Frau,das der Vorfall Thema in den Nachrichten war (Radio Herford) welches sie im Pkw auf dem Nachhauseweg hörte.
    Heute Morgen (22.12.) steht es auch in der Zeitung (Neue Westfälische).
    So wie es aussieht,werden der/die Schüler (welcher von denen war es denn...?)sich zu verantworten haben.
    Vermultich werde ich in den nächsten Tagen Post bekommen.
    Wenn es Neues gibt,werde ich berichten.


    Bis dahin


    Carsten


    Und damit kein falscher Eindruck ensteht:
    Rache liegt mir fern!
    Es war keine Absicht der Schüler (davon kann wohl ausgegangen werden),
    und es ist glimpflich ausgegangen.
    Aber wenn dieser Vorfall zum (vorherigen)Nachdenken anregt,ist das schon ein Erfolg.
    Und vieles wird dann erst gar nicht passieren.

  • Hallo,


    im Fall des Grünlasers hat es einen weiteren Schritt gegeben.
    Vor einigen Tagen kam mit der Post ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft Bielefeld.
    Darin wurde mir mitgeteilt, das zwei der Schüler Namentlich ermittelt werden konnten.
    Gegen einen wurde eine weitere Verfolgung der Sache eingestellt (§ 170 Abs.2 StPO).
    In dem anderen Fall wurde das Ermittlungsverfahren an die für den Wohnort zuständige Staatsanwaltschaft Osnabrück abgeben.
    Soweit der letzte Stand der Dinge.


    Bis dahin


    Carsten

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