Zeigegerät für Himmelsführung

  • <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Don</i>
    <br />hallo miteinander,


    zu "kerste"(alex)+"astromaster"(rene):


    das musste ich 2 mal lesen,denn bei mir ist genau das gegenteil der fall:
    das laserlicht ist GERADE DANN besser zu sehen wenn die gruppe weiter verstreut steht!<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">
    Hi!


    War trotzdem so - der grüne Laser war von der damals noch frei erhältlichen Leistungsklasse (ich weiß nicht mehr genau, wieviel - war aber noch ein normaler Laserpointer, keine Waffe. 10mW?) und hatte auch halbwegs die angegebene Leistung (ein Kollege hatte ihn an der Uni nachgemessen), und aus fünf bis sechs Metern Entfernung war nicht mehr viel zu sehen.


    War deine Vergleichstaschenlampe was kleines mit Glühbirne? Bei uns waren's die LED-Maglite 4D (72 Lumen) und die Zweibrüder X21 (1000 Lumen).


    Gruß,
    Alex

  • Hi!


    Genau wie ein gutes Okular kauft man sowas ja nicht ständig - und wenn schon, dann richtig:-) Die Lichtzeigerfrage ist bei uns jetzt jedenfalls geklärt, und die Lampen steckt auch keiner aus Versehen ein... Außerdem war es eine gute Gelegenheit, mal wieder etwas Geld in den örtlichen Einzelhandel fließen zu lassen.


    Beste Grüße,
    Alex

  • Hallo Domonik,


    ist die Betrachtungsweise nicht etwas zu pauschal?


    Ich zitiere mich mal selber: <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Nutze einen Laser zur Himmelführung vor einer grösseren Gruppe und du wirst mit hoher Wahrscheinlichkeit Leute dabei haben, die so tun, als hättest du gerade eine Handfeuerwaffe gezogen.<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Habe ich jetzt verloren? Und wenn ja, was?

  • Mann, mann, mann,


    muß jeder Laser-Thread so ausufern[B)]?? Wissensgewinn bis hierher: es gibt 1000-Lumen-Taschenlampen[:0]. Sicher geeignet um absoluten Laien Sternbilder zu offenbaren! Absolut dienlich dafür! Für alles weitere halte ich diese Sachen für kontraproduktiv, selbst erlebt am Teide, als Observatoriumsmitarbeiter bei gutem 6,7mag-Himmel Laien diese damit zeigten! Die Dinger schießen jedwede Details für eine halbe Stunde weg!
    Ich denke, es muß ein jeder selbst für sich ausmachen, womit er seinen Besuchern den Himmel erklärt. Ich halte auf alle Fälle (aus persönlichen Erfahrungen) einen geeigneten Laser als das Maß der Dinge. Ich weiß nicht mehr, wann ich das Ding mit 5 mW mit all den Belehrungen und Unterschriften zum Gebrauch erworben habe, aber ich weiß auch daß ich bei extrem trockenen Luft eine "0" dranhängen muß! Und mit beiden alle Sicherheitssachen einhalten muß!! Bei durchschnittlichen Himmel sollten beide Systeme ihre Berechtigung haben, bei gutem nur das "Grüne Unding"!


    Gruß und CS!


    Volker

  • Hallo zusammen,


    ich möchte gerne "aus der Praxis der Schweiz" berichten, und auch zu Kathy's Thema (China-Kracher mit gefährlichem IR-Anteil) etwas sagen.


    Ich habe zunächst bei einer "seriösen Firma" einen grünen Laser &lt;1mW gekauft (Kostenpunkt CHF 80.-) . Sowas ist in CH legal (Erwerb, Nutzung), und der funktioniert, wenn es richtig dunkel und die Luft nicht allzu trocken ist. Ansonsten ist das Ding eher schlecht sichtbar.


    Daher habe ich im Internet einen 5mW gekauft, der nur etwa ein Viertel des ersten Lasers kostete (CHF 20.-), aber nominal 5x stärker sein soll, also ein billiger "China-Kracher".


    Der war dann tatsächlich unter allen Umständen (Trockenheit/Feuchtigkeit, Mondschein etc.) gut sichtbar, und ich war der Meinung, dass offenbar 5mW recht gut geeignet sind zum Zeigen an Veranstaltungen. Ich ging beim Kauf davon aus, dass der Laser einer Klasse 3R entspricht, was für meine Zwecke legal gewesne wäre.


    Kurze Zeit später erhielt ich einen Brief der Staatsanwaltschaft (die hatten den Webshop-Inhaber - also den Laser-Verkäufer - hops genommen), dass es sich beim gekauften Gerät um einen erheblich stärkeren Laser handeln soll, dessen Besitz zwar legal aber Nutzung (und vor allem Verkauf) nicht legal sei. Empfehlung: Ich solle den Laser an die Staatsanwaltschaft senden zwecks Entsorgung.


    Da ich guten Kontakt zur ETH Zürich (Technische Hochschule) hatte, liess ich den Laser dort ausmessen. Das Ergebnis war niederschmetternd:


    - der erstgekaufte "ordentliche Laser" überschritt nie die ausgewiesene Leistung von 1mW und auch der IR-Anteil war vernachlässigbar.


    - der China-Kracher schwankte zwischen 5 und 20 mW und hatte einen noch stärkeren IR-Anteil


    Der Physiker erklärte mir, dass der IR-Anteil das Auge genauso verletzen könnte wie der grüne Anteil, nur sei er eben nicht sichtbar, und das mache ihn so gefährlich. Es könne also sein, dass man äusserlich nichts sieht, der Laser aber mit einer erheblichen Leistung im IR-Bereich strahle. Die Schwankungen waren während der Dauer der Nutzung erheblich.


    Für mich war das Anlass genug, bezüglich Laser von billigen China-Geräten Abstand zu halten und diesen nun zu entsorgen.


    CS,
    Ralph

  • Hallo Leute,


    gestern habe ich von einem Bekannten eine wenige Tage alte Story aus erster Hand gehört, die es verständlich macht, warum Laserpointer so einen üblen Ruf haben.
    Der Mann ist Busfahrer und versierter Hobbyastronom. Als er mit dem Bus an einer Haltestelle vor einer Schule stand, traf ihn, wenn ich es richtig verstanden habe, ein grüner Laserstrahl durch die Fahrzeugscheibe im linken Auge, welcher aus dem ca. 200 m entfernten Schulgebäude kam. Als mein Bekannter merkte, das die Sehfähigkeit des Auges auch nach etlichen Minuten gestört war, liess er seinen Dienstplan umstellen und besuchte einen Augenarzt. Der stellte fest, dass das Auge wohl extrem geblendet war, aber keinen Dauerschaden abbekommen hatte.
    Nach einer Anzeige bei der Polizei suchte er den Direktor der Schule auf. Dieser hatte schon zwei Laser sichergestellt und ein dritter soll noch im Umlauf sein. Laut meinem Bekannten hatten die Laser nicht etwa das Format eines Kulis, sondern sahen eher wie Taschenlampen aus, also wohl etwas mit einer Leistung im dreistelligen mW-Bereich.
    Wenn so etwas bei Jugendlichen als 'Spielzeug' verbreitet ist, wundert es mich nicht, dass man bei einer Himmelsführung mit einem grünen Laser sofort schief angesehen wird und das Zeigeinstrument an Stelle dessen, was gezeigt werden soll, das Gesprächsthema ist.


    Bei Interesse halte ich euch gerne im oben beschriebenen Vorgang auf den Laufenden.


    Gruss Heinz

  • Hallo Heinz,


    ja, das sind genau diese Vorfälle die das Thema (auch mit Recht) so in Verruf bringen. Der Beitrag von Ralp sagt auch einiges aus.


    Dominik wollte von mir ja noch "Gesetze" haben. Das ist nicht so einfach da es kein direktes Gesetz zum Vertrieb, Besitz und Umgang gibt. Hatte ich ja auch schon so erwähnt.


    Was es gibt ist das Produktsicherheitsgesetz.


    http://www.gesetze-im-internet…ht/prodsg_2011/gesamt.pdf


    §1 und §4 regeln unter anderem das Inverkehrbringen von Produkten und das gilt für alle Waren, auch für Produkte die von Privatpersonen erworben werden. <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Nach § 4 des Gesetzes darf ein Produkt nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es so beschaffen ist, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung Sicherheit und Gesundheit von Verwendern oder Dritten nicht gefährdet werden.<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Das ist der Punkt, der für den Händler greift- er darf kein Produkt abgeben, bei dem ein Käufer/Nutzer gefährdet werden kann oder wenn der bestimmungsgemäße Gebrauch nicht sichergestellt werden kann.


    Da für Laser Klasse 3 und höher aber ganz klar definierte Forderungen an den Umgang/Gebrauch gestellt werden, ist auch klar, das eine Privatperson diese Forderungen nicht erfüllen kann. Damit kann der bestimmungsgemäße Gebrauch nicht erfüllt werden- ergo: der Händler darf dieses Teil nicht an privat abgeben.


    Und das ist auch die Grundlage dafür, das der Zoll solche Importware sicherstellt, wenn die Sendung kontroliert wird.


    Ansonst gibt es nur die Seiten des Bundesamtes


    http://www.baua.de/de/Themen-v…ahlung/Stellungnahme.html


    http://www.baua.de/cae/servlet…hnische-Spezifikation.pdf


    Da werden die Klassen und die gewerbliche Nutzung geregelt. Und nochmals- gewerbliche Nutzung ist eben auch der Händler der so ein Teil verkauft- er hat sich an diese Vorgaben zu halten. Die Privatperson trifft es dann wenn Direktimport erfolgt- dann ist diese Privatperson der Inverkehrbringer.


    Zu den möglichen Augenschäden noch eine Seite- hier findet man auch die Angabe der auf der Netzhaut ankommenden Leistung- die liegt im Bereich von einigen 100 und bis über 1000 kW/m^2. Ein kurzer Blick in die Sonne ist dagegen garnix.


    http://www.uni-duesseldorf.de/…pointer/laserpointer.html
    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">DKs Law: Wer in einem Laserthread das Wort "Waffe" verwendet hat keine Argumente mehr und daher verloren<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Baseballschläger sind auch keine Waffen, aber nicht alle kaufen sie, um damit Baseball zu spielen. Man muss keinen Gegenstand haben, der allgemein als Waffe bezeichnet wird, um damit jemand zu verletzen. Einen 5mW Pointer würde ich auch nicht als Waffe bezeichnen. "Spielen" Jugendliche oder Erwachsene aber mit einem 200mW-Laser und zielen damit auch absichtlich auf Personen, kann man die Bezeichnung aber durchaus benutzen.


    Gruß
    Stefan

  • Also erstmal Heinz, tut mir Leid für das unschöne Erlebnis Deines Bekannten. Natürlich ist es assozial, mit Lasern auf Personen oder Tiere zu zielen. Da sind sich aber sowieso die meisten Leute einig.


    Dennoch, Laser sind nunmal keine übernatürlichen Gegenstände die auf grosse Distanz beliebig scharfe Lichtflecke erzeugen können. Der Laserstrahl unterliegt sämtlichen optischen Gegbenheiten, genau wie unsere Teleskope auch. Unter anderem der Divergenz. Klar, geblendet werden und erschrecken kann man auf die Entfernung sicherlich, und das kann bei einem Fahrzeugführer auch reichen um einen Unfall zu verursachen. Zum Augenarzt wäre ich an seiner Stelle aber sicherlich nicht gegangen. Wen es interessiert warum, der kann gern mal die Grösse des Laserflecks bei einer Divergenz von 1 millirad (was schon ein sehr guter Laserpointer wäre), einer Ausgangsleistung von 100 Milliwatt und einem Abstand von 200m ausrechnen. Und dann mit der Helligkeit der Sonne vergleichen.


    Die sehr grossen Zahlen in dem von Stefan verlinkten Webseitenbericht kommen daher, dass angenommen wurde man schaut aus unmittelbarer Nähe in den Laser. Dann ist auch ein recht schwacher Laser für das Auge sehr gefährlich, klar. Aber in unmittelbarer Nähe kann man sich das Auge auch mit jedem spitzen Gegenstand versehentlich ausstechen...


    Aber im Endeffekt, ja, solche Aktionen wie mit dem Busfahrer tragen bestimmt zum (schlechten) Ruf der Laserpointer bei. Eine vernünftige Diskussion ist aber eben nicht nur eine die sich durch assoziale Aktionen einzelner leiten lässt, sondern eine die elementare Naturgesetze mit einbezieht. Das würde ich mir in den Laserthreads hier viel öfter wünschen!


    Was die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland angeht: Stefan hat es oben bestätigt: Es gibt - zumindest soweit ich weiss - schlicht keine die den Kauf und Besitz eines beliebig starken Lasers für Privatzwecke verbieten, auch wenn das einige hier anscheinend gerne nicht so laut hören möchten [;)].


    Das Produktsicherheitsgesetz spricht nicht von Lasern speziell. Mag durchaus sein dass einige Händler Angst vor etwaigen Prozessen haben falls mal was passiert, und deshalb nur schwächere Laser einfach so verkaufen.


    Aber nochmal, die Wahrheit ist nunmal, ich zumindest kenne KEIN deutsches Gesetz in dem klipp und klar steht "Abgabe von Lasern(!) an Privatanwender oberhalb xx mW ist VERBOTEN". Das hätte ich gerne zitiert gehabt Stefan, denn Deine Postings erweckten den Eindruck es gäbe genau so ein Gesetz! Wenn es so eins doch gibt, gerne her damit. Die BAUA ist wie schon mehrfach gesagt eine BundesANSTALT (und nicht "das Bundesamt"!) mit Forschungsaufgaben, ohne gesetzgeberische Kompetenz. Dass man als Anwender quasi immer für den Schaden haften muss den man unvorsichtiger- oder absichtlicher Weise mit Lasern anrichtet ist auch klar, das gilt nämlich immer und überall im Leben, bei jedem Gerät und auch bei Einsatz der eigenen Hände...


    Also, bisschen weniger Getöse fände ich echt gut, und das würde übrigens dem sicheren Umgang mit Lasern mehr helfen als alles andere.

  • <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: stefan-h</i>
    Dominik wollte von mir ja noch "Gesetze" haben. Das ist nicht so einfach da es kein direktes Gesetz zum Vertrieb, Besitz und Umgang gibt. Hatte ich ja auch schon so erwähnt.
    Was es gibt ist das Produktsicherheitsgesetz.
    ...
    Das ist der Punkt, der für den Händler greift- er darf kein Produkt abgeben, bei dem ein Käufer/Nutzer gefährdet werden kann oder wenn der bestimmungsgemäße Gebrauch nicht sichergestellt werden kann.


    Da für Laser Klasse 3 und höher aber ganz klar definierte Forderungen an den Umgang/Gebrauch gestellt werden, ist auch klar, das eine Privatperson diese Forderungen nicht erfüllen kann. Damit kann der bestimmungsgemäße Gebrauch nicht erfüllt werden- ergo: der Händler darf dieses Teil nicht an privat abgeben.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    und an dieser Stelle scheiden sich die Geister - ganz klar definierte Forderungen existieren im Bereich des Arbeitsschutzes, also im gewerblichen Bereich und dort vorrangig zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen an ihrem eigenen Arbeitsplatz - das ist nicht einfach übertragbar auf den Schutz Dritter durch den Betrieb von Lasern.
    Dort gilt nichts anderes als: jeder muss ggf. von ihm verursachte Schäden verantworten. Manch eine Versicherung wird sich mit der Position durchstzen können, dass alles jenseits der Vorschriften des Arbeittschutzes als grob fahrlässig eingestuft werden kann und keinem Versicherungsschutz unterliegt.


    Ich behaupte, dass ich als Privatperson sehr wohl einen Laser der Klasse 3R 'bestimmungsgemäß' (als Zeiger) gebrauchen kann ohne andere zu schädigen. Ob im Falle menschlichen Versagens irgendeine Versicherung für den Schaden zahlen würde, wäre allerdings fraglich - und das wird von mir als Risiko akzeptiert.


    Dumm ist allerdings, dass der Gesetzestext 'den bestimmungsgemäßen Gebrauch sicherstellen' auch als 'den nicht-bestimmungsgemäßen Gebrauch ausschließen' gelesen werden kann. Damit steht der Kauf eines Lasers aufgrund des Gefahrenpotentials ungefähr gleichwerig da mit dem Kauf von 100-prozentigem Ethanol, Natriumhydroxid oder anderen 'gefährlichen Stoffen und Gegenständen': viele Händler verkaufen das Zeug gar nicht mehr, weil anscheinend die absichernde Frage "Was wollen Sie denn damit?" nicht ausreichend sein könnte, um den Händler aus der Haftung zu entlassen.


    DS, Holger

  • Hallo Dominik,


    ich kann nur das weitergeben, was mir berichtet wurde. Bei einem Anbieter, der in diesen Thread bereits verlinkt wurde, sehen erst die Laser ab 300 mW so aus, wie von meinem Bekannten beschrieben. Eine Leistungsangabe soll nicht auf dem sichergestellten Lasern gestanden haben. Laut seiner Aussage hat mein Kumpel auch erst einmal der Blendung keine grosse Aufmerksam geschenkt, aber als die Auswirkungen auch nach mehr als einer halben Stunde noch zu merken waren, hat er Massnahemen ergriffen.
    Klar ist er als Busfahrer für die Fahrgäste verantwortlich und achtet deshalb besonders sensibel auf seine Fahrtüchtigkeit. Aber er hat sich auch schon vorher als Amateurastronom mit Lasern auseinandergestetzt und kennt die physikalischen Auswirkungen, welche eine solche Entfernung mit sich bringt. Er sagte selber, dass er nicht mit so einer Wirkung gerechnet hätte und stellte die Frage in den Raum, was wohl in der halben Entfernung passiert wäre.


    Welche Aufmerksamkeit ein Laser bei den Teilnehmern einer Himmelführung auf sich zieht, habe ich schon mehrfach selber erlebt. Dessen sollte man sich bewusst sein, wenn man beabsichtigt, so ein Gerät für diesen Zweck zu nutzen.

  • Hallo Leute


    Ich halte einen grünen Laser auch für das beste Zeigegerät. Und bei fachgerechter Nutzung gibt es auch kein Sicherheitsrisiko. Aber was ist fachgerecht ? Und genau hier ist es wichtig den Nutzer jährlich duch einen Laserschutzbeauftragten schulen zu lassen.
    Ich arbeite beruflich nur mit Klasse 4 Lasern. Und wenn man weiß welche und wo die Gefärdungen liegen und wie hoch diese sind, vermeidet man diese. Der Laie kann das nicht wissen und darf nur Klasse 1 nutzen.


    Ob nun IR oder sichtbarer Anteil. Beide Anteile sind gefärhlich , erzeugen aber unterschiedliche Schadensbilder.
    IR schädigt die Hornhaut oder bei entschrechender Leistung auch die Haut (Sonnenbrand).
    Sichtbares Licht die Netzhaut, da das Auge focusiert. Schon bei kleiner Leistung kann die Leistung pro cm² höher sein als bei einer Herdplatte.


    Gruß
    Mischel

  • Hi Dominik,


    klar, es gibt kein Gesetz das direkt darauf abzielt.


    Aber in der "Technische Spezifikation zu Lasern als bzw. in Verbraucherprodukte(n)" zu lesen: <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Technische Anforderungen
    Verbraucherprodukte, die Laser sind oder beinhalten, dürfen nur in den Verkehr
    gebracht werden, wenn sie nach der DIN EN 60825-1 klassifiziert sind und den
    Laserklassen 1, 1M, 2 oder 2M entsprechen.
    Ausgenommen von der Klassifizierungspflicht sind nur Laser, die unter allen
    Betriebsbedingungen die Grenzwerte zugänglicher Strahlung (GZS) der Klasse 1
    einhalten.
    Verbraucherprodukte, die Laser der Klassen 3R, 3B und 4 sind, dürfen nicht in den
    Verkehr gebracht werden<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Verbraucher sind wir Privatleute- und die technische Spek. gilt zusammen mit dem Produktsicherheitsgesetz für Händler als Inverkehrbringer.


    Hi Holger, <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Ich behaupte, dass ich als Privatperson sehr wohl einen Laser der Klasse 3R 'bestimmungsgemäß...<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Schon mal genau durchgelesen was unter "bestimmungsgemäß" zu versehen ist? Nicht das du damit sicher nur nach oben zielst- entweder darf der Laser in einem abgetrennten Raum betrieben werden mit den entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen. Oder bei Betrieb außerhalb "musst" du sicherstellen, das der Strahl "ausschließlich" nur dann ausgelöst werden kann, wenn er (Beispiel astronomische Führung) senkrecht nach oben zeigt.


    Du kannst aber den Laser jederzeit auch waagrecht auslösen und vor dir stehende Personen treffen- damit schaffst du diese Anforderung nicht mehr.


    Es ist zwiespältig. Wir nutzen auf unserer Warte auch einen 5mW Pointer für Gruppenführungen. Ich erhalte in der Firma jährlich meine Laserschutzbelehrung. Trotzdem- wenn was passieren würde, bin ich oder der bedienende Kollege dran. Privatrechtlich hinsichtlich Schmerzensgeld usw. und strafrechtlich wegen grob fahrlässiger Körperverletzung. Und spätestens hier gibt es die dazu passenden Gesetze.


    Was mich an den "Lasertreads" immer stört- die Zuschriften von wegen- hier bekommst du alles und kannst dir das auch jederzeit bestellen.


    Erweckt den Eindruck- kannst du haben, ist alles rechtens. Und es lesen halt auch Jüngere mit die vielleicht doch mehr Spieltrieb haben- siehe die Sache mit dem Busfahrer. Die Jungs wollten den bestimmt nicht absichtlich blenden, vielleicht nur ein wenig necken.


    Denkanstoß- der fährt gerade seinen voll besetztem Bus und verliert geblendet die Kontrolle über das Fahrzeug- autsch, das ginge heftig ins Auge.


    Gruß
    Stefan

  • Stefan,
    wir sind auf derselben Seite. Allerdings kannte ich die 'Technische Spezifikation...' noch nicht bzw. nicht den konkreten Bezug auf das Inverkehrbringen von Verbraucherprodukten mit Lasern - hast Du einen Quelle für den Zusammenhang der Techn. Spezifikation mit dem ProdSichG bzw. für deren Relevanz bei der Beurteilung nach dem ProdSichG? Ich bin in dem Bereich leider nicht so bewandert, da kein gewerblicher Lasernutzer...das ist fast 20 Jahre her...
    DS, Holger

  • Oh - jetzt lese ich gerade diesen Ausschnitt:
    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">"Bei privater Anwendung können Hersteller,
    ihre Bevollmächtigten und die Einführer von solchen Lasereinrichtungen die
    Einhaltung dieser speziellen Schutzmaßnahmen nicht gewährleisten, damit diese
    Produkte sicher zur Anwendung kommen."
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">
    s/Lasereinrichtungen/Küchenmesser/ und der Satz bleibt wahr - nur dass die Schlussfolgerung, ob Gegenstand X in Verkehr gebracht werden darf, bei Lasern eine andere ist als bei Küchenmessern...Da sage noch mal einer, dass Gesetzgebung und Vorschriften logisch sein müssten...
    Vorbei die gute alte Zeit, in der sich Inverkehrbringer von Weckern nicht rechtskräftig versichern mussten, dass man KEINE Bombe zu bauen vorhat.
    DS, Holger

  • ...hier wird doch schon wieder das Dokument der BAUA:


    http://www.baua.de/cae/servlet…hnische-Spezifikation.pdf


    zitiert als sei es ein Gesetzestext, oder?


    Klar kann ein Händler jederzeit entscheiden, keine Laser über Leistung xy zu verkaufen. Klar kann es sicherlich auch so sein dass er sich damit gegen eventuelle Ansprüche oder Klagen im Schadensfall absichert. Vielleicht erscheint ihm das vernünftig, vielleicht IST es sogar vernünftig.


    Aber die zitierten Quellen sind keine "Gesetzgebung", sondern eine "Technische Spezifikation". Ist ein sehr grosser Unterschied!


    Was mir gegen den Strich geht ist doch garnicht dass man vorsichtig ist. Das ist gut so. Sondern dass in den ganzen Laserthreads aus irgendwelchen Gründen wider den Tatsachen versucht wird sich nebulös auszudrücken, um Neulingen diffus das Gefühl zu vermitteln der Besitz von Lasern sei strafbar. Ist er aber nicht, und ein grösseres Gut als die Wahrheit gibt es in unserer Branche eben nicht!

  • Hallo Domninik


    nein- ich zitiere das nicht als Gesetz. Aber die Bestimmungen der BAUA gelten für gewerbliche Nutzung. Und auch ein Händler unterliegt den gewerblichen Bestimmungen.


    Was ein Gesetz betrifft- für den Händler gilt eindeutig das Produktsicherheitsgesetz und da insbesonders §1 und §4- betreffend Inverkehrbringen von Verbraucherprodukten und der bestimmungsgemäßen Gebrauch.


    Bei der Lage dürfte es auch Auslegungssache eines im Streifall zuständigen Richters sein- ob er einen Verstoß des Händler sieht oder ob nicht. Aber aus dem Zusammenhang ergibt sich durchaus, das der Händler sich strafbar macht. Und bei Privatverkauf kann sich der Händler nicht absichern- auch wenn der Käufer ihm unterschreibt das er das Ding nur sachgerecht einsetzt- im Zweifels-/Schadensfall hängt der Händler mit drin- und zwar wegen vorsätzlichem Verstoß, er muss die Rechtslage kennen und beachten.


    Überlässt der Händler deines Vertrauens dir trotzdem einen 5mW Pointer (oder noch stärker), dann vertraut er dir auch- in der Hoffnung, das du keinen Murks damit hinbekommst. Oder er baut darauf, das laut Beipackzettel die Leistung noch in der zulässigen Klasse liegt, obwohl das Ding eindeutig etwas heller ist. [:D]


    Gruß
    Stefan

  • Hall Stefan,


    bitte das so oft bemühte Produktsicherheitsgesetz dann auch mal gründlich würdigen:


    http://www.gesetze-im-internet…ht/prodsg_2011/gesamt.pdf


    Ich fange mal an: In §5, Absatz 1, steht, dass Normen und andere technische Spezifikationen zugrunde gelegt werden können, bei der Frage ob ein Produkt dem Gesetz entspricht. KÖNNEN, nicht MÜSSEN!


    Direkt drunter, in §5, Absatz 2, heisst es, dass bei Produkten die u.a. den Normen/Spezifikationen deren Fundstellen die BAUA sammelt (da steht übrigens nichts davon dass die BAUA selbst einfach so rechtlich bindende Spezifikationen erstellen kann!) und bekannt gibt, erstmal vermutet wird dass sie konform sind. Nirgendwo aber steht dass bei Produkten die gegen diese Spezifikationen verstossen automatisch ein Gesetzesbruch vorliegt oder auch nur angenommen wird!


    §4 befasst sich mit "harmonisierten Normen". Ist hier also nicht relevant in Bezug auf das BAUA Dokument, der Tenor ist aber so und so der gleiche


    Was man da auch sehr gut rauslesen kann: Die BAUA hat einen Forschungsauftrag und Beratungs-/Informationsfunktion. Keine gesetzgeberische Kompetenz, die hat nämlich in Deutschland nur ein Parlament. Auch "Bestimmungen" kann sie nicht einfach so erlassen. Die Kontrollfunktion üben verschiedene Marktüberwachungsbehörden aus, sowie der "Ausschuss für Produktsicherheit". Steht alles u.a. §32 des diskutierten Gesetzes, falls es wider erwarten echt jemanden interessiert.


    Also, ich sehe da kein klares Verbot, vielleicht jemand anders? Dann müsste aber auch irgendwo stehen was die Strafe ist!


    So oder so, klar kann man wegen beinahe allem als Händler mit Pech vor Gericht landen und belangt werden. Und bei der momentanen Laserparanoia ist die Chance definitiv von Null verschieden. Daher verstehe ich sogar Händler, die lieber mal vorsichtiger sind. Wir sollten aber dennoch hier knallhart bei den Fakten bleiben.


    Viele Grüsse,
    Dominik

  • Hallo,
    das mein erster Beitrag sich gleich mit so etwas befassen würde,darauf hätte ich Vorgestern nicht gewettet.
    Kurze Vorstellung meiner Person:
    mein Vorname ist Carsten, 42 Jahre alt, seit dem 10 Lebensjahr der Astronomie verfallen.
    Warum der einführende Satz?
    Weil ich der besagte Busfahrer bin,den der Grünlaser getroffen hat.
    Das war am 19.12.2012 um 07:50.
    Als ich mit dem Bus an der Gesamtschule in der Haltestellenbucht stand,sah ich aus dem Augenwinkel eine Bewegung und beim Blick nach links,traf mich in dem Moment der Laserstrahl ins linke Auge. Um 09:30 saß ich beim Augenarzt.Bis etwa 12:00 konnte ich die Stelle des "Treffers" spüren! Zum Nachmittag hin hatte sich das Gefühl im Auge dann verflüchtigt.
    Ein gezielts Blenden war von den Schülern natürlich nicht beabsichtigt (jedenfalls gehe ich davon aus),zeigte aber doch die Wirkung dieser Laser.
    Gegen Mittag war ich dann nochmals an der Schule um mit dem Rektor zu sprechen. Und zu meiner Verwunderung legte er mir 2 Grünlaser auf den Tisch mit der der Bemerkung,das noch eine dritter im Umlauf sei. Die 2 Laser vor mir waren ca. 15cm lang und ca. 2cm dick.Einer hatte den "üblichen" Aufkleber mit dem gelben Zeichen für Laser und einigen Angaben (u.a. 532nm +-10nm),hatte die typische mattgraue Farbe.Der 2. hatte keine Aufkleber oder Beschriftung und sah von der Machart her sehr "China-mäßig" aus.Poppige Blau-Lila Lackierung mit verchromten Applikationen.
    Der Rektor selber war ob diesen Vorfalles ein wenig Ratlos,wollte aber auf mein Anraten hin,die Laser von den Eltern der Schüler abholen lassen. Zuerst sollten sie den Schülern wieder ausgehändigt werden.
    Nach dem Gespräch fuhr ich dann weiter zur Polizeidienststelle,die ich nach dem Vorfall morgens schon telefonisch unterrichtet hatte,um dort die Anzeige aufnehmen zu lassen.
    Dieser Vorfall stellt eine Straftat nach § 224 StGb dar!
    Mein Appell kann nur lauten:Aufklären und gewissenhaft damit hantieren!


    Immer klare Nächte!


    Carsten

  • Hi Carsten,


    wie gesagt, sicher kein schönes Erlebnis! Aber vielleicht hast Du ja Freude am Forum hier, und so nimmt das dann eine positive Wendung. In diesem Sinne, herzlich willkommen im Astrotreff!


    Dominik

  • Hallo Carsten,


    willkommen beim Astrotreff.


    Schön dass du dich hier gemeldet hast. An alle Details, die du gestern erzählt hast, konnte ich mich nicht mehr erinnern, z.B. dass einer der Laser so eine poppige Farbe hatte.
    Ich hoffe von dir in Zukunft häufiger mal was im ATM-Board zu lesen.


    Bis Morgen
    Heinz

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