Ärgerliche Dinge auf "ebay-klaz"

  • Manchmal geschehen Dinge, mit denen ich mich schwertue. So gestern: da finde ich auf ebay-kleinanzeigen eine frisch angebotene GPDX-Monti mit Zubehör für 300€ angeboten. Ein Freund von mir sucht eine solche und ich hab ihm dann schnell Bescheid gegeben, so daß er aktiv wurde und sich beim VK gemeldet hat. Hab dann zwei Stunden später nochmals reingeschaut - schwupps: da stand sie dann mit 500€ VB. Ich schrieb den VK dann an, warum denn auf einmal 200€ mehr. Und der Freund war zurecht entäuscht, denn soviel Kohle hat er auch nicht.


    "Guten Abend. da ich kurz nach der Veröffentlichung so viele Anfragen erhalten habe, habe ich den Preis erhöht und auf VHB geändert. Sie dürfen also gerne ein Angebot machen"


    Abscannen.


    Meine Meinung - geht nicht. Charakterlich fragwürdig. Klar kann jede/r mit seinen/Ihren Sachen was er/sie will. Aber dieses Abscannen - nee. Und der "Kollege" scheint also ein purer Anfänger nicht gewesen zu sein; denn ein Solcher hätte kaum die noch anderen angebotenen Ausrüstungsgegenstände (120er Vixen-Refraktor; Skysensor Steuerung etc. ) im Angebot.


    Nach dieser zuckersüßen Reaktion habe ich ihm dann zurückgeschrieben:


    "Ganz ehrlich: ich find sowas echt daneben. Da spricht die nackte Gier. Ich hatte überlegt, Ihr Teleskop zusammen mit Montierung und dem Stativ zu kaufen. Das unterbleibt. Denken Sie mal drüber nach. Gier nach Geld ist nicht alles. Und man kann mit solch einem Verhalten seinen Namen in der doch recht übersichtlichen Szene schnell verderben. "


    Sorry - ich bin da vielleicht etwas Old School: wenn ich was anbiete, stehe ich zu dem. Ich hab auch schon häufig Sachen verkauft, die dann hätten deutlich mehr bringen können. Aber wenn ich ein Angebot schalte, gilt das. So ne Nummer - erstmal was reinschmeissen, dann die Anfragen checken und dann den Preis hochschrauben - ich finds Dre**.


    Nundenn ... Solche gibts leider auch. Wollte ich Euch auch mal wissen lassen.


    Greetz Hannes

  • Hannes,


    Die Kernfrage ist, ob Angebotspreise lt. AGB bei Ebä-Kleinanzeigen verbindlich ein Angebot darstellen. Denn dann wäre es ein Verstoß gegen die AGB. Ich kenne die AGB jetzt nicht und habe auch keine Lust diese zu lesen ...


    Im übrigen zeigt Dein Verhalten, dass er mit 500,- das Teil nicht so einfach los wird. Es kam ja gerade kein Handel mit Dir bzw. dem Freund zustande. Für einen Handel braucht man immer zwei ...


    Was Du und ich nicht wissen ... Waren die anderen Interessenten überhaupt bereit das Teil für 300,- zu kaufen oder betrachteten diese anderen das als Verhandlungsbasis. Und wenn, zahlt der andere dann auch oder ist es einer dieser Fake-Käufer, die mit gefälschter Identität unterwegs sind.


    Und ja, es gibt nicht zu wenige, die ein - ich sag mal - "eigenartiges" Verständnis von Handel haben. Meistens sind das diejenigen, mit denen unterm Strich selten ein Handel zustande kommt. Finden die nämlich jemanden, der etwas zum angebotenen Preis zu kaufen bereit ist, denken die immer "Mist, ich hätte auch mehr verlangen können" und fühlen sich entgegen der Wirklichkeit nicht als "Winner". Handel ist aber nun mal eine Sache, die nur stattfindet, wenn Käufer und Verkäufer sich als "Winner" fühlen. Das kapieren die aber nicht, weil man ihnen das nicht beigebracht hat. Letztlich sind sie mit Handeln überfordert. Schade dass man online nicht bei solchen Leuten die drei Hunnies aus der Tasche ziehen kann, ihnen damit vor der Nase wedeln und dann mit dem Kommentar gehen kann: Hätte Dein sein können ...

  • Der Fairness halber auch nicht unerwähnt bleiben sollte das oftmals genauso unsägliche Verhalten potentieller Käufer, die natürlich Rieseninteresse haben, eine ausführlichste Grundberatung haben möchten, zig Detailbilddr haben wollen und dann (nachdem man anderen Interessenten natürlich abgesagt haben) den Deal platzen lassen. Oft noch ohne sich dabei zu melden...


    Gruß Horst

    Taurus T400 pro , Skywatcher ST120/600, Lunt LS50THa, diverse Ferngläser von 5x25 bis 20x80

  • Moin Hannes!


    Es klingt zwar unfair, aber im Handel kann man soetwas wie das Beschriebene machen. Angebot und Nachfrage regeln den Preis - da beißt die Maus keinen Faden ab. Der Handel ist aber erst mit der einvernehmlichen Übergabe und Bezahlung der Ware perfekt, und bis dahin kann das eine oder andere mit dem Preis geschehen.


    Beispiel: Im Supermarkt hängt an einem Wareregal ein bestimmter Preis. Oh, toll, denkt der Kunde, nimmt die Ware und eiert zur Kasse. Dort angekommen, steht plötzlich beim Bezahlen im Display ein höherer Preis als 30 m weiter am Verkaufsregal.
    "Preis"frage: Welchen Betrag muß der Kunde zahlen, wenn er mit der Ware nach Hause gehen will?


    Antwort: Es ist tatsächlich der an der Kasse verlangte höhere Preis.
    https://de.wikipedia.org/wiki/…zur_Abgabe_eines_Angebots


    Ist zwar blöd für den Käufer, aber rechtens und kommt vor. Genauso hier bei dem Montierungsangebot.

    Oder stell dir den Verkäufer vor: der kennt den Marktpreis für so eine Montierung nicht und setzt sie viel zu billig in die Anzeige. Plötzlich wird sein Postfach mit Kaufabsichten geflutet.
    Natürlich kann der Verkäufer in so einem Fall das Angebot zurückziehen und einen höheren Preis verlangen. "pecunia non olet" - wie der Lateiner sagt.
    .

  • Das mit der invitatio ad offerendum ist schon richtig, nur sollte ein Händler das nicht zum System machen, sonst wird er wegen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung abgemahnt. Und deshalb auch meine Frage, ob die AGB des Ebäh-Flohmarktes da was verbindliches vorsehen. Ansonsten gilt halt der Preis am Telefon bei Rückfrage bzw. in der Email als verbindliches Angebot.


    ... und wer keine Ahnung von Preisen hat, der muss sich halt vorab schlau machen. Wenn jemand etwas ohne Ahnung gebraucht völlig überteuert kauft, kriegt er ja auch nichts zurück.

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