Cheshire selbst bebaut

  • Hallo zusammen,


    nach tagelangem Lesen im Forum zum Thema Justierung eines Newton habe
    ich beschlossen meine Hilfsmittel selbst zu bauen. Heute Nachmittag hebe ich aus einem Rest Messing einen 2" Cheshire gefertigt. Anlass gab mir der Hinweis auf "Drehen und mehr" in einem Beitrag im Forum.
    Also habe ich meine Proxxon PD 400 angeworfen und siehe da


    Im Internet habe ich mir einen Punktlaser beim Chinamann zur Justierung von Schusswaffen bestellt. Wenn der eintrifft werde ich mich an einem Justierlaser fürs Newton versuchen und berichte dann weiter.
    Gruß Frank
    PS. Habe ja Zeit, es ist seit Tagen bewölkt.

  • Hallo,


    ich will dich jetzt nicht bange machen, aber ich hoffe Du hast nicht auch die zum Laser passende Montage gekauft. Mit dem Laser allein bekommst du vielleicht noch keinen Ärger, aber zusammen mit der Montage kommst Du ganz schnell in des Teufels Küche. Schau mal ins Waffengesetz rein. Ich kann bei sowas nur raten die Finger weg zu lassen und es lieber mit einem anderen einfachen Laser zu versuchen für den man sich dann eine einfache Sechspunktfassung baut.
    Falls Du doch die passende Montage gekauft hast setze dich mal mit deinem Anwalt in Verbindung und frage ob eine Selbstanzeige vielleicht hilfreich sein könnte. Hat der Zoll erst das Ding in den Fingern wird es halt sehr unlustig.


    Ansonsten sieht das Drehteil sehr gut aus und verstärkt das haben wollen Gefühl was eine eigene kleine Drehbank betrifft.



    MfG


    Rainmaker

  • Hallo Frank,


    sieht schick aus, ist aber weder ein Cheshire, noch eine Justierkappe, die gut funktionieren dürfte [:0].
    Für eine einfache Justage sollte die Innenfläche um das Guckloch und das Guckloch selber gut zu erkennen sein.
    Der Cheshire hat dazu diese Fläche im 45°-Winkel und ein Loch, damit Licht darazuf fallen kann: https://de.wikipedia.org/wiki/Cheshire-Okular
    Eine Justagekappe ist normalerweise durchscheinend und ein kleiner Bereich um das Guckloch ist geschwärzt. Siehe https://www.teleskop-express.d…tsoptics/Justage/TSJK.JPG


    Gruss Heinz

  • Hi Regenmacher,<blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Rainmaker</i>


    ich will dich jetzt nicht bange machen, aber ich hoffe Du hast nicht auch die zum Laser passende Montage gekauft. Mit dem Laser allein bekommst du vielleicht noch keinen Ärger, aber zusammen mit der Montage kommst Du ganz schnell in des Teufels Küche. Schau mal ins Waffengesetz rein. Ich kann bei sowas nur raten die Finger weg zu lassen und es lieber mit einem anderen einfachen Laser zu versuchen für den man sich dann eine einfache Sechspunktfassung baut.
    Falls Du doch die passende Montage gekauft hast setze dich mal mit deinem Anwalt in Verbindung und frage ob eine Selbstanzeige vielleicht hilfreich sein könnte. Hat der Zoll erst das Ding in den Fingern wird es halt sehr unlustig.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Bevor sich solche Ammenmärchen verbreiten oder im Gedächtnis festsetzen- NEIN, ein solcher Laser mit Montge für eine Waffe ist noch längst kein Verstoß gegen das Waffengesetz. Der wird erst in dem Moment dazu, wenn das Teil auch an einer Waffe angebracht ist.


    Also nicht auf Grund von unzureichendem Wissen jemand so erschrecken und auch noch auffordern, Selbstanzeige zu erstatten. [}:)][V]


    Unabängig davon kann es durchaus der Fall sein, das der aus China bestellte Laser trotzdem <b>nicht</b> zulässig ist. Dann aber aus dem Grund, weil die korrekte CE-Erklärung fehlt und/oder das Ding die zulässige max. Leistung überschreitet.


    Gruß Stefan

  • Hallo,


    komisch, denn dann wäre der nette Herr der hier die Waffensachkunde-Lehrgänge durchführt ziemlich inkompetent ...


    Na ja, soll ja vorkommen, aber warum steht dann im Waffengesetz (WaffG)Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Abschnitt 1:Verbotene Waffen
    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:


    unter 1.2.4.1


    Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren)?


    Vielleicht ja auch nur ein Irrtum.


    Ich habe ihm übrigens nicht geraten sich selbst anzuzeigen, sondern, feiner Unterschied, ich habe ihm geraten sich mal seinen Anwalt in Verbindung zu setzen und diesen zu fragen. Sollte der Zoll das Dinge erst in den Fingern haben stehen die Chancen mit ziemlicher Sicherheit um einiges schlechter.


    Die Sache mit einem nicht konformen Laser ist dagegen geradezu eine Nebensächlichkeit. Ist das Ding nicht konform wird man nur lieb vom Zoll gefragt ob das Teil zurückgeschickt oder vernichtet werden soll.



    MfG


    Rainmaker

  • Hallo Rainmaker,
    bei dem Laser handelt es sich lediglich um eine Patronenatrappe für 5,99 € in der ein Punktlaser mit vier kleinen Batterien eingebaut ist. Mit irgend einer sogenannten Montage hat das nichts zu tun. Kannst Du Dir bei e-bay ansehen: Jagd Red Dot Laser Cartridge Bore Sighter.


    Gruß Frank

  • Die Laser (nicht-illuminierend!), die wir auf unsere Fernrohre stecken, sind meines Erachtens ursprünglich für die Faustfeuerwaffen konzipiert und gefertigt... ;)


    Auf Waffen können die ja im zivilen Bereich verboten sein, ich glaube, Zielillumination ist im privaten Waffenbereich verboten. Als Laser der Klasse 1 dürfen sie aber meines Erachtens auf Fernrohren oder sonstwo sitzen, Laserpointer tun ja nichts anderes bei einem Vortrag.


    Bis 1 mW Leistung sind Laser legal. Grüne Laser schaffen es aber auch mit 100mW durch den Zoll... meistens zumindest, wie man so hört.


    lg
    Niki

  • Hallo Rainmaker,


    nochmals, der reine Besitz ist nicht strafbar, weder bei dem Laser noch bei einem Nachtsichtgerät, auch wenn daran eine Montageeinrichtung angebracht ist. Strafbar wird die Sache erst mit dem Anbringen an einer Waffe. <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Die Sache mit einem nicht konformen Laser ist dagegen geradezu eine Nebensächlichkeit. Ist das Ding nicht konform wird man nur lieb vom Zoll gefragt ob das Teil zurückgeschickt oder vernichtet werden soll.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Auch so nicht korrekt- der Zoll fragt nicht. Wenn er so eine Sendung findet wird das Ding automatisch einbehalten und vernichtet.


    Kommt die Lieferung durch wird der Besteller zum Inverkehrbringer und dann ist die Nebensächlichkeit bei Benutzung eine Ordnungswidrigkeit.



    Hi Niki, <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Die Laser, die wir auf unsere Fernrohre stecken, sind meines Erachtens ursprünglich für die Faustfeuerwaffen konzipiert und gefertigt... ;)
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Du meinst damit Leuchtpunktsucher? Das sind keine Laser. Viele der günstigen angebotenen stammen aber tatsächlich aus dem Bereich Schießsport und sind daher für unsere Anwendung meist zu hell.


    Und Laser(pointer) Klasse 1 müssen auch CE-gerecht sein. Viele der direkt importierten tragen zwar ein Label der Klasse entsprechend, haben aber keine wirkliche Zulassung da kein korrektes CE-Herstellerzertifikat vorliegt. Dazu sind die teils trotzdem zu stark bzw. haben keinen Schutzfilter gegen abgegebenen IR-Ahnteil.


    Gruß
    Stefan

  • Hallo Stefan,


    da hast Du recht. Außerdem sollte man auch hier im Forum immer wieder darauf hinweisen, dass der unsichtbare IR-Bereich wirklich gefährlich sein kann. Da leuchtet man bei einer Veranstaltung flach über die Köpfe, aber der IR-Kegel kann weit seitwärts den Besuchern in die Augen leuchten und die merken nicht, dass ihre Netzhaut gerade gegrillt wird. Das ist kein Spaß, das ist schlimm. Und wir wissen nicht, ob der Pointer einen IR-Filter drauf hat, auch nicht, wenn er nicht ganz billig war.


    lg
    Niki

  • Hallo,


    (==&gt;) Bargkoppel,


    ich denke das Teil wird wohl eher unkritisch sein.


    (==&gt;) Stefan,


    na wenn Du dir so sicher bist probier es doch aus. Im Gesetz steht übrigens nichts vom Montage, sondern es ist nur das Gerät selbst aufgeführt. Ebenso verhält es sich mit den Informationen beim Zoll.
    Schmeißt man übrigens ein paar Suchbegriffe in eine Suchmaschiene bekommt man sogar schon auf der ersten Seite einen Link zu einem halbwegs aktuellen Fall ...



    MfG


    Rainmaker

  • Hallo Rainmaker,


    wenn ich mir an mein Teleskop eine Schiene für Weaver Montage anbringe, um daran wahlweise einen Sucher, einen Leuchtpunksucher oder einen Laser mit der jeweils daran angebrachten passenden Weaver Montage montiere, würde ich mich nach deiner Auslegung strafbar machen- Laser mit der daran befindlichen Montagevorrichtung.


    Ist aber nicht der Fall, die Montagevorrichtung wie z.B. für eine Weaver Montage am Laser ist ebenso nicht verboten wie eine Weaver Schiene an einer Waffe.


    Bezüglich Zoll und fragen- der fragt nicht den Empfänger,der informiert allenfalls die zuständige
    Behörde- siehe hier Zollinformation dazu


    Gruß
    Stefan

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