City-Star-Party, 26. August 2017, Stuttgart

  • Liebe Sternfreunde,


    am <b>Samstag, den 26. August 2017</b> findet wieder die


    <font size="6">City-Star-Party</font id="size6">


    direkt neben der Sternwarte Stuttgart statt. Die letzten Jahre hat auch meistens das Wetter mitgespielt - zur Not haben wir Pavillons dabei (die City-Star-Party findet bei jedem Wetter statt).


    Wie immer geht es schon ab 14 Uhr los (Sonnenbeobachtung) und wir werden bis tief in die Nacht gemeinsam beobachten. Neben dem Beobachten haben wir auch immer viel Zeit zum Diskutieren und natürlich um den aktuellen Stand zu den Wiederaufbau-Arbeiten auf der Sternwarte vorzustellen.


    Für das leibliche Wohl haben wir auch wieder einen Grill dabei (Grillgut bitte selber mitbringen).


    Weitere Informationen unter http://www.city-star-party.de


    Viele Grüße
    Andy

  • Liebe Sternfreunde,



    vielen Dank für den schönen gemeinsamen Tag. Wir konnten toll die Sonne beobachten (gerade mit interessanten Fleckengruppen).



    Die zuziehenden Wolken gegen später hätten uns auch nicht weiter gebremst. Einen ordentlichen Dämpfer gab es dann allerdings als Mitarbeiter des Ordnungsamtes trotz heftigem Widerspruch damit begannen - völlig zu unrecht - Knöllchen an alle Autos zu heften (obwohl die schön artig 7,- EUR Parkgebühren entrichtet hatten), weil wir angeblich gar nicht hätten in die Straße einfahren dürfen.



    Wer Lesen kann ist klar im Vorteil - besagtes Schild verbietet lediglich zu Zufahrt von Motorrädern und LKW.


    Wir bitten alle Betroffenen uns einen kurzen Scan oder Foto ihres Knöllchens zu schicken (Email: vorstand Klammeraffensymbol sternwarte.de) - wir kümmern uns dann um alle weiteren Schritte - Bitte auch weitersagen.


    Viele Grüße
    Andy

  • Hallo Andy,


    das abgebildete Verkehrszeichen gibt es im amtlichen Verkehrszeichenkatalog (VzKat) gar nicht. Besitzt somit gar keine rechtliche Wirkung, egal welches Fahrzeug.
    Edit: meine obigen Aussagen sind falsch. Gerd gibt den Sachverhalt richtig wieder (siehe nächsten Beitrag).

  • Hallo,


    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">das abgebildete Verkehrszeichen gibt es im amtlichen Verkehrszeichenkatalog (VzKat) gar nicht. Besitzt somit gar keine rechtliche Wirkung, egal welches Fahrzeug.<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Zitat für das Zeichen 2531, Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
    aus dem VzKat:


    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">1) Die Sinnbilder in den Zeichen 251 bis 255 sowie 259 können
    auch doppelt nach dem Vorbild von Zeichen 260 angeordnet werden
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Somit gibt es dieses Zeichen und hat auch rechtliche Wirkung.


    Viele Grüße
    Gerd

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